Bezeichnung von Motorradreifen nach EU-Regelung ECE R 75
| | Die Europäische Union hat auch Auswirkung auf Motorradreifenbezeichnungen. Es wurde eine Norm beschlossen, die Änderungen in der Reifengrößenbezeichnung bringt. Völlig umdenken müssen Motorradfahrer, der Handel bzw. Prüfstellen aber nicht. Denn gleichartige Bezeichnungen sind bereits bei Reifen bis zum Geschwindigkeitsbereich H bekannt. Die Bezeichnungsveränderungbetrifft vor allem V-, VB-, VR- und ZR-Reifen. Der wesentliche Unterschiedzwischen der bisherigen und der neuen Bezeichnung ist die Einführung der Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) sowie des neuen Geschwindigkeitssymbols
W (= 270 km/h) bei ZR-Reifen. Das Geschwindigkeitssymbol V (bisher V = über 210 km/h)wurde neu definiert als V = 240 km/h. Entspricht ein Reifen mit der Geschwindigkeitskennung V der Geschwindigkeit von 240 km/h, so entfällt der Geschwindigkeitskennbuchstabe innerhalb der Reifengröße und es wird die Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) nach der Reifengrößenbezeichnung angeführt ( z. B. 69 V). | |
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