Hallo Doggenfreunde,
ich bin am 17.06.2007 in Eben im Pongau auf der B 99 geblitzt worden. Vorwurf: Sie haben als Lenker die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 kmh um 37 kmh überschritten! Toleranz bereits abgezogen.
Geldstrafe gemäß § 20(2) StVO 265.00 €
Übertretung gemäß § 99(3) lit.
Ersatzfreiheitsstrafe: 84 Stunden.
Was ratet Ihr? Einspruch oder zahlen. Habe eine RV mit 153 € Selbstbeteiligung
Danke im voraus
Macski
Hi Macski,
nimm es wie ein Mann, steh dazu und löhne!
Ansonsten würde ich in den nächsten mind.10 Jahren an Deiner Stelle nicht mehr nach Autriche tingeln!!! :roll:
Sorry, aber that's it!
ciao
Wolf
Hi,
Ersatzfreiheitsstrafe: 84 Stunden.
wie jetzt? Kann man im Ösiland die Strafe frei wählen und sich einfach mal dreieinhalb Tage abheften lassen?
Cool!
Dreieinhalb Tage kein Handyterror, keine I-Netsucht...einfach mal ausspannen. ;-)
Das hätte was.
Cheers Burkhard
Hi macski,
seh ich auch so, da hilft nur zahlen.
Österreich hat ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland und somit hast Du keine andere Möglichkeit.
Da wird auch der Rechtschutz nicht helfen, da Du ja tatsächlich zu schnell warst, du treibst nur die Kosten in die Höhe.
Dreieinhalb Tage kein Handyterror, keine I-Netsucht...einfach mal ausspannen. ;-)
...und vorbestraft, leider! Das kann Dir dann schon nochmal nachhängen. Und das wegen 265,- €?? Nö, dann lieber blechen!
Zahlen!
Kumpel hat schon seit mehreren Jahren keine Fahrt mehr nach Holland gemacht :wink:
Für's Moppedfahren zwar weniger interessant, für's campen allerdings schon.
Und Österreich hat so schöne Pässe - hak' es am Besten unter "Lehrgeld" ab ...
Schau mal hier:
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.
Quelle.ADAC
Zahlen!
Kumpel hat schon seit mehreren Jahren keine Fahrt mehr nach Holland gemacht :wink:
Für's Moppedfahren zwar weniger interessant, für's campen allerdings schon.
wie, der mäht jetzt selber? :lol:
Hi Macski,
ob klagen oder zahlen, da kann ich mir hier kein Urteil erlauben. Einfach zu wenig Fakten. Gibt es Fotos, Zeugen, mit welcher Technik wurde gemessen.... ?
Na und Knast ist ja wohl zur Zeit in, siehe Paris Hilton. Ob Du aber so komfortabel untergebracht wirst wie benannte Millionenerbin......
Die nächste Sache, wie weit ist es im Ösiland mit der EU Verordnung, das jeder Gefangene ein Recht auf eine Einzelzelle hat. Zur Zeit gelten da Übergangsfristen. Wenn Du "Glück" hast, ist dein Zellenmitbewohner ein 100 Kilomann vom anderen Ufer. :shock: :shock:
bis denne
Bernd
Danke Doggentreiber für die Tips.
Ich denke ich werde es machen wie Moppedwolf es vorschlägt Da Paris Hilton nicht im mehr im Knast ist( war glaub ich auch gar nicht in Austria) ich selbst ca.115 kg :oops: wiege und nicht vom anderen Ufer :? bin werde ich löhnen.
Ich nehme es wie ein Mann! Grüsse an Moppedwolf