HI,
muss meinen Senf auch dazu geben.
Ich fahre seit 4 Jahren GANZJAHRESREIFEN das ist bei uns vollkommen ausreichend!
Und bei Glatteis??? Da helfen auch keine Winterreifen weiter selbst gesehen
Kollege fragte mich was ist besser???
- Abgefahrene Winterreifen oder gute Sommerreifen
So jetzt gehe ich mir Winterreifen kaufen für mein Möp
Gruß
Peter
Moin,
Aaalso,
der nette Herr von Pirelli hatte mich denn gerade zurückgerufen,
fakt ist, es steht soweit noch nicht wirklich fest,WAS genau im Gesetzestext stehen wird,
Sie haben als Hersteller auch ein Interesse daran das das ganze "sauber" niedergeschrieben wird.
Klar das uns das keiner Schriftlich gibt,falls wir in Eine Kontrolle mit Übereifrigen Cops geraten.
-man weiß ja nie,wie die gerade drauf sind. -
Aber generell gilt wohl, bis ca Plus 5° haben die Reifen nach der Warmfahrphase "ausreichend" Grip
zum verhaltenen Fahren.
Nebenbei habe ich erfahren,das Pirelli bezüglich des Neuen Roadtec Z8
sich im Laufe des Nächsten Jahres daran macht,das die 180/55
eine Freigabe auch für unsere Doggen bekommen sollen.
Da generell die 5,5'' Felge ivb mit 180er Reifen das Optimum darstellt.
Also ein netter nebeneffekt des Gesprächs;)
Nun warte ich auf den Rest der Branche
Aber generell gilt wohl, bis ca Plus 5° haben die Reifen nach der Warmfahrphase "ausreichend" Grip
zum verhaltenen Fahren.
... jetzt hammers.
dat is der Unterschied von Pirelli zu Michelin. Pah, verhaltenes Fahren! Für die PR`s reichen auch 2° völlig aus.
Gestestet: Abschlusstreffen in Willingen. Tester: Wolf, Gid, Blubber u. meinereiner (war Mike nich auch mit dabei?) ...
Hi digga,
das was Du meinst war die Saisoneröffnung 2008 bei Sir Henry bei 3° Celsius und ich hatte noch die kippeligen PR-1 drauf.
Das war die goile Anfahrt mit Dir und Blubber und meinereiner am Cafe Zündstoff/Edersee entlang.
Hab das Filmchen noch. Treff am falschen Mägges....
http://forum.bulldog-bt1100.de/viewtopic.php?f=10&t=6032" onclick="window.open(this.href);return false;
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Aber am härtesten fand ich Chris und den Schweden wie sie morgens aus dem vereisten Zelt ge(b)krochen sind. Alter, ich hab noch das Knirschen der morschen Knochen im Ohr!!!
Naja, mal ehrlich, ich mit meinem Warmduscherkennzeichen kánn ja gut reden,
aber wer (außer Wolf ), führt seinen geliebten Hund denn bei geschlossener Schneedecke aus
Sogesehen ist es doch egal.
Wie es der zufalle will, oder wars der Deibel??
Heute auf Arbeit, haben die Herren Staatsdiener doch gleich mal nem Rollerfahrendem
Kollegen - der ohne sein ding nicht zur Arbeit kann - (kein ÖPNV)
frechweg 40 ocken abegenommen... "wegen der Winterreifen"..
dazu noch mal 20 ocken extra,wegen Massiver Meckeritis...(NACHVOLLZIEHBAR)
:assshaking: :assshaking: :twisted:
Also ich verstehe aber nicht,warum der gute jung dann auch gleich bezahlt hat??
Ich hätts nicht getan,weil Imho kommt sowas einem Staatlichen Fahrverbot gleich,
und widerspricht das nicht auch noch dem GG??
ich hab mal gelernt,das wir frei in unseren Entscheidungen sind? Persönliche
Entfaltung und so``?? :crazy:
Ich hätte gleich die Dienstnummern der "unwissenden§$" Grünen gefordert,
NICHT bezahlt, und das ganze dann mal zur Klärung ausgefochten.. :mrgreen: :discussion:
Geht doch gar nicht das...
, wer sagt denn dann den SOMMER an?
und AB WANN ist WINTER,und WANN ist KEIN WINTER??
so ein fu......xxx
Heißt das dann im umkehrschluß,das wir dann keine Moppeds mehr fahren dürfen,
solange irgendwelche Frackträger in Grün der Meinung sind, es ist noch winter,= ZAHAAAHLEN???
egal , ob schönes wetter anfang Januar? NIX DA, Darfst net...
oh isch froi misch schon drauf, auf dergestaltete Diskussionen ,
sobald das wetter etwas offner ist.,und ich warte nur drauf das man mich anhält
WEGEN NICHWINTERREIFENSDRAUF...
:twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
und der ÖSI kanns wieder mal Besser als der Bescheuerte Teutsche BüroKackrattenVErein...
"Winterreifen-Pflicht einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorrad, Mofa, Moped und Scooter
Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der situativen Winterausrüstungspflicht generell ausgenommen. Allerdings bieten einige Hersteller auch Winterreifen für einspurige Kraftfahrzeuge an."
Das schreit doch förmlich nach nem Verfahren "beie EU an Gerichtshoff" ???
ich hab sowas von nen Hals gerade..
Merkt man gelle? ;)
-- Donnerstag 2. Dezember 2010, 00:58 --
Hallo zusammen,
also in der Schweiz oder in unseren Mittelgebirgen weiß jeder Autofahrer dass er im Winter ohne Winterreifen oder teilweise sogar ohne Schneeketten nicht weiterkommt. Dort sind auch u.U. nicht bei jedem bisschen Schnee die Straßen sofort geräumt wie bei uns im Flachland.
Die "Flachländer" sind das Problem nach dem Motto "Ich bin immer mit Sommerreifen durchgekommen, bei uns liegt ja fast nie Schnee". Und wenn dann 1 cm Schnee auf der Straße liegt fahren sie mit ihren Sommerreifen trotzdem los und ich mit meinen Winterreifen -die ich schon seit 40 Jahren auch im Flachland fahre- komme dann wegen dieser Ignoranten nicht weiter. Von daher finde ich die Winterreifenpflicht gut :!:, so :x
Gruß aus dem flachen Aachener Norden :wink: .
Horst
Sorry,
aber gehts hier nicht in Erster Linie Um MOPPEDFAHRER WINDERREIFENPFLICHT?
- ALLE !!! KRAFTFAHRZEUGE -
das mit den Doofen Dosen und Sommerreifen na, da mach ich n Haken dran..
Unglaublich....
...habe noch was dazu gefunden. Falls bei euch kein Schnee lag würde ich das Geld zurück fordern!
In dem Bericht steht auch folgendes und das finde ich positiv...
Da unter Kraftfahrzeuge alle Typen fallen, gilt die neue Regel auch für Zweiräder mit Motorantrieb. Allerdings nicht für den Winter generell, sondern nur bei winterlichen Bedingungen. Wer deshalb im Winter bei Sonnenschein und trockener Straße mit Sommerreifen auf Tour geht, braucht keine Strafe zu befürchten.
was haltet ihr davon?
Für deinen Kollegen ist das leider keine Lösung, da er ja den Roller braucht um zur Arbeit zu kommen, aber für uns Schönwetterfahrer bleibt dann wenigstens alles beim Alten!
haben die Herren Staatsdiener doch gleich mal nem Rollerfahrendem
Kollegen ... "wegen der Winterreifen"..
..finde ich bedenklich, weil für mich die rechtslage in diesem falle noch strittig ist.
hier ein paar links zum thema....
http://www.gs-forum.eu/showpost.php?p=661907&postcount=34" onclick="window.open(this.href);return false;
und speziell für deinen rollerfahrenden Kollegen....
Antwort vom Michelinchen,,
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Hallo,
"bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur dann gefahren werden, wenn es mit einer geeigneten Bereifung (M+S Kennung) ausgerüstet ist". Soweit der ähnliche Gesetzestext zur "situativen Winterreifenpflicht". Ansonsten kann ein Bußgeld drohen.
Der Reifen Pilot Road 2 und auch alle anderen 2-Rad Reifen von Michelin besitzen keine M+S Kennung, und könnten somit beim Einsatz bei den oben genannten winterlichen Straßenverhältnissen unter Umständen mit einem Bußgeld belegt werden.
Eine generelle Winterreifenpflicht besteht aber nicht.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter w
Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards
i.A. Peter Hoffmann
Produkttechnik / -marketing Motorradreifen
Deutschland, Österreich, Schweiz
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nun sind wa auch net wirklich schlauer,oder?
Zumal diese Info überhaupt nix taugt!!! :evil:
Denn der Begriff M + S ist nicht geschützt, es gibt kein Prüfverfahren dafür, kannste dir also auch per edding druffmalen!
Wichtig dabei ist das Berg-Schneekristall-Symbol, erst damit wird der Pneu im Winter einsatzfähig, weil wegen den Lamellen! :wink:
zitat:
Die Kennzeichnung „M&S“ für Winterreifen ist in Deutschland vorgeschrieben, allerdings keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Hersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen.[2] Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Schneeflocken-Symbol (Bergpictogramm mit Schneeflocke, Alpine symbol) eingeführt.
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen" onclick="window.open(this.href);return false;
:wave:
-- Montag 6. Dezember 2010, 09:54 --
http://www.bochnick.de/media/8159c316fa4f51bdffff85cdac144225.jpg
Jaaaaaaa der Boris ist goil!!
Seines Zeichens Staatsanwalt in B, der jeden Tag mit seiner Fazer aus HH nach B brazzelt um da bekittelt die Loide zu verdengeln! :mrgreen:
Auszug:
Im Prinzip ganz einfach:
Die EU-Bürokraten haben für alle EU-Länder vorgeschrieben, daß sie eine Winterreifenpflicht für Pkw und Lkw gesetzlich regeln müssen. WIE diese Regelung aussieht, haben Sie nicht vorgeschrieben. (Es gibt zahlreiche solcher Vorschriften, was alles gesetzlich zu regeln ist, deshalb haben wir hier in Hamburg z.B. auch ein Gesetz zum Betrieb von Seilbahnen...)
Der deutsche Gesetzgeber hat dann geregelt. Und zwar hat er nicht nur für Pkw und Lkw geregelt, sondern auch gleich noch für Motorräder mit. Das hat die EU nicht vorgeschrieben, andererseits aber auch nicht verboten.
Im Sinne des deutschen Straßenverkehrsrechts gelten die Vorschriften für Kfz sowohl für Kräder als auch für Pkw. Und damit gilt die Winterreifenpflicht für Kfz natürlich auch für Motorräder.
Bei Glatteis fahre ich natürlich auch nicht, und Schneematsch finde ich sch..., vor allem wenn er in hohem Bogen aus den Radkästen von Lkw rausgepumpt wird. Aber auf einer einsamen Landstraße morgens kurz nach Sonnenaufgang durch den Schnee zu fahren, ist schon schön.
Und da können mich die im Verkehrsministerium mal kreuzweise. Mal sehen, welcher Richter da wirklich ein Bußgeld verhängen würde. Ich glaube, ich werde in den nächsten Tagen mal einen Brief ans Finanzamt schreiben und beantragen, mich an denjenigen Tagen von der Kfz-Steuer zu befreien, an denen hier Schnee liegt. Denn für mein Motorrad gibt es keine Winterreifen, und wenn der Gesetzgeber mir verbietet, mein Motorrad zu betreiben... Ein Glück daß das Teil in einer Garage steht. Denn nicht betriebsbereite Fahrzeuge am Fahrbahnrand zu parken ist eine Ordnungswidrigkeit. Und ohne Winterreifen ist ein Motorrad bei Schnee nicht mehr betriebsbereit. Und auf dem Gehweg würde ich ja nienimmernicht parken, das wäre ja bei diesen Schneemassen mit Sommerreifen fast ein Kapitalverbrechen.
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Gruß Boris
Blauzahnhelm
Höhöhöhö so macht er das also: von hinten in den Knimmel gepiffen! :assshaking:
Und weil er so ein Netter ist, hatta auch gleich sein FA-Brief zur Kopie freigegeben:
Zitat:
Antrag auf zeitweilige Befreiung von der Verkehrssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in Hamburg einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.
Begründung:
Seit gestern ist für sämtliche Kraftfahrzeuge eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).
Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.
Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.
Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-Steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.
Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.
Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.
Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.
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Also denne, lasst uns den Verwaltungskorpus im FA zum platzen bringen und das Schreiben schön absenden! Das Örtchen Hamburg bitte durch euren eigenen Wohnort ersetzen. :wink:
:wave: