in der Hoffnung das sich jemand von euch auskennt....
Habe heute zwei Briefe aus Italien bekommen-wollte die schon in die Tonne kloppen, da ick dachte wieder son Lotteriemist-aber nee, es waren zwei Zahlungsaufforderungen.
Grund: unbefugte Zufahrt in die Verkehrsbegrenzte Zone im Juni 2010.
Ick dachte ick les nich richtsch, die wollen pro Brief 99,-Eus , 2 verschiedene Adressen als Tatort.
ok, nach Diskussion mit Feli...Frauen haben irgendwie nen langzeit Gedächtnis...konnte sich Erinnern.
Hatten das Bike kurz abgestellt um uns zu Fuß auf die Suche nach den Hotels zu begeben. Das war in der Altstadt,keine Parkmöglichkeiten, alles viel zu eng.....ja, macht man nicht-ok.
Egal, meine Fragen:
1. Watt passiert denn wenn ick ja nich reagiere
2. machts Sinn die Sache nen Anwalt zu übergeben
3. der letzte Satz " die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtlicheZustellung(Protokollbescheid) dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte "......hä, klingt wie handeln uffen Basar, vielleicht kann ick ja bei zwei Tickets nen Rabatt aushandeln
4. Lieber bezahlen?
also am Tag der Tat war kein Ticket oder so an der Dogge angebracht, und eigentlich hab ick sie ja och bloß um die Ecke geschoben(da war dann halt die Zone)
wer irgendwelche Erfahrungen hat mit italienischen Behördenmist bitte posten-Spekulationen helfen mir nicht weiter
Tja da ab diesem Jahr Eu weit Bußgelder eingezogen werden dürfen und die Sache aus dem letzten Jahr stammt, würde ich auf alle Fälle einen Fachmann fragen oder mal beim ADAC nachfragen-
Gruß Ingo
Tja da ab diesem Jahr Eu weit Bußgelder eingezogen werden dürfen und die Sache aus dem letzten Jahr stammt, würde ich auf alle Fälle einen Fachmann fragen oder mal beim ADAC nachfragen-
Gruß Ingo
hab schon mit Schwesterherz telefoniert (Anwaltsbüro), hat bloß abgewunken-geben ihre mandanten mit Italostrafbescheiden an einen Fachanwalt weiter der sich auskennt.....
...gibts bei denen eigentlich Verjährungsfristen?
hab mich gerade mal auf der ADAC-Seite belesen....sieht nicht gut aus
"Da die gesetzlichen Fristen für die Verfolgung eines Verkehrsverstoßes und die Ausfertigung eines Bußgeldbescheids im Ausland relativ lang sind und im Schnitt ein bis zwei Jahre betragen können (zum Vergleich in Deutschland: drei Monate), kann z. B. auch bei bereits im Sommer 2010 festgestellten Verkehrsverstößen nicht ausgeschlossen werden, dass der das Verfahren abschließende Bußgeldbescheid erst nach der Umsetzung des RBGeld in Deutschland ausgestellt und damit hierzulande vollstreckbar wird. Insbesondere in südeuropäischen Ländern (wie z. B. Italien) kann zwischen Begehung der Zuwiderhandlung und der Ausfertigung des Bußgeldbescheids erfahrungsgemäß viel Zeit vergehen."
Prost Mahlzeit...oder nicht zahlen und halt halt 5 JAHRE nicht nach Italien fahren.. :jail: ..dabei wollten wir doch in 2 Jahren nach Sizielien.... :evil:
Hör't auf Schwesterchen , die kennt sich aus.
Und wenn's schief geht werde ich Euch
bestimmt besuchen und bringe lecker Kuchen mit