jau guido,
genauso ist es. das kind ist 10 und es besteht keine familienhaftpflicht. wir werden uns heute in alle richtungen schlau machen.
und dann mal gucken.
gruß doro
Wobei dann die Eltern für das Kind haften.
Leider nicht immer...
anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fue ... 00267.html
Leider nicht Christian, außer die Eltern zahlen freiwillig.
Wie in Steves Anhang erkennbar und ich schon oben geschrieben habe,
-nur bei Vorsatz-, selbst "grobe Fahrlässigkeit" reicht da nicht aus.
(zumindest bei Kindern zwischen 7 und 14)
Gruß Guido
Wenn die Aufsichtspflicht grob verletzt wurde....müssen die Eltern den Schaden begleichen
Ist in der Regel aber nicht nachzuweisen
Ärgert euch nicht zu viel über diese Ungerechtigkeit
Gruss Tomi
Schau mal in Deine eigene private Haftpflicht. Ist sie eines neueren Datums, und du nicht die Sparrversion hast, hat sie vielleicht eine Forderungsausfalldeckung. Die Deckung geht in Vorleistung und holt sich bei der gegenerischen Partei das Geld wieder zurück.
Aber:
Aufsichtspflicht wurde garantiert nicht verletzt, da man das Kind des öfteren die Verkehrsregeln erklärte.
"fahr nicht so dicht an den Fahrzeugen entlang": die Eltern
oder: Hat bereits einen Fahrradführerschein.
In diesem Alter ist es sehr schwer von einer Aufsichtspflichtverletzung zu sprechen. Das Kind ist auf alle Fälle nicht haftbar zu machen.