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WK1: Eintragung einer Drosselung (Donnerstag 26. September 2013, 21:01)

Hallo zusammen,

ich habe mir mit 60 Lenzen jetzt eine BT 1100 zugelegt, musste diese aber, da ich nur den A2 habe auf 35 kW drosseln lassen.
Ich habe das Motorrad aber leider aus Zeitmangel bereits vor der Drosselung an meinem Hauptwohnsitz zugelassen, bin aber natürlich noch nicht gefahren.
Jetzt meine Frage:
Bekomme ich die Drosselung, nachdem sie vom TÜV bestätigt ist, bei der Zulassungsstelle meines Nebenwohnsitzes in den Fahrzeugschein eingetragen, oder muss ich wieder zum Hauptwohnsitz ?

Danke für eine Antwort
Willi

rawe: Re: Eintragung einer Drosselung (Mittwoch 23. Oktober 2013, 13:36)

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