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Doggerla: (Mittwoch 18. März 2009, 10:27)

Servus Christian,

Du machst heutzutage einen Grundschein, der Dir das Gabelstaplerfahren grundsätzlich ermöglicht. Innerhalb eines Jahres musst Du jedoch nachweisen, dass Du auch tatsächlich gefahren bist, z.B. mittels eines Fahrtenbuchs. Kannst Du das nicht nachweisen, muss evtl. der Grundschein wiederholt werden. Darüber hinaus ist jährlich ein Auffrischungskurs nötig, der vom TÜV gemacht wird. So ist es zumindest in unserer Firma hier in Bayern. Kostet alles natürlich, ist aber schon sinnvoll.

Beste Grüße,
Doggerla

Der Christian: (Mittwoch 18. März 2009, 11:02)

Hi Manfred,

danke für die Info,
Ich denke, für Betriebe mit regelmäßigen Gabelstablerverkehr ist das sicher Sinnvoll.
Ich selber komme eigentlich nicht in das Vergnügen, und wenn doch, dann sind das Kleinigkeiten,
und das geht auch so.

Canis: (Mittwoch 18. März 2009, 19:57)

Hattet Ihr schon mal das Problem, dass die maximale Höhe der Staplergabeln nicht gereicht hat? Hier ein Foto einer Lösung:
KLICK

Gruß
Adam

stoppelhopser: (Mittwoch 18. März 2009, 22:47)

Hattet Ihr schon mal das Problem, dass die maximale Höhe der Staplergabeln nicht gereicht hat? Hier ein Foto einer Lösung:
KLICK

Gruß
Adam

Wieso, geht doch! :cool:

Holger1: (Mittwoch 8. April 2009, 20:19)

Dieses Bild wurde bei meinem Arbeitgeber gemacht.
Da waren tschechische Firmen auf Montage und der Werkschutz
hat dies fotografiert.

Tja, mein FFZ geht sieben Meter in die Höh
und hat bisher immer gereicht. :-D

Gruß Holger :-D

Lonedogg: (Mittwoch 8. April 2009, 20:33)

:lol:
biete 11,5 Meter...;)


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