Zumal diese Info überhaupt nix taugt!!!
Denn der Begriff M + S ist nicht geschützt, es gibt kein Prüfverfahren dafür, kannste dir also auch per edding druffmalen!
Wichtig dabei ist das Berg-Schneekristall-Symbol, erst damit wird der Pneu im Winter einsatzfähig, weil wegen den Lamellen!
zitat:
Die Kennzeichnung „M&S“ für Winterreifen ist in Deutschland vorgeschrieben, allerdings keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Hersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen.[2] Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Schneeflocken-Symbol (Bergpictogramm mit Schneeflocke, Alpine symbol) eingeführt.
Quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen" onclick="window.open(this.href);return false;
-- Montag 6. Dezember 2010, 09:54 --

Jaaaaaaa der Boris ist goil!!
Seines Zeichens Staatsanwalt in B, der jeden Tag mit seiner Fazer aus HH nach B brazzelt um da bekittelt die Loide zu verdengeln!
Auszug:
Im Prinzip ganz einfach:
Die EU-Bürokraten haben für alle EU-Länder vorgeschrieben, daß sie eine Winterreifenpflicht für Pkw und Lkw gesetzlich regeln müssen. WIE diese Regelung aussieht, haben Sie nicht vorgeschrieben. (Es gibt zahlreiche solcher Vorschriften, was alles gesetzlich zu regeln ist, deshalb haben wir hier in Hamburg z.B. auch ein Gesetz zum Betrieb von Seilbahnen...)
Der deutsche Gesetzgeber hat dann geregelt. Und zwar hat er nicht nur für Pkw und Lkw geregelt, sondern auch gleich noch für Motorräder mit. Das hat die EU nicht vorgeschrieben, andererseits aber auch nicht verboten.
Im Sinne des deutschen Straßenverkehrsrechts gelten die Vorschriften für Kfz sowohl für Kräder als auch für Pkw. Und damit gilt die Winterreifenpflicht für Kfz natürlich auch für Motorräder.
Bei Glatteis fahre ich natürlich auch nicht, und Schneematsch finde ich sch..., vor allem wenn er in hohem Bogen aus den Radkästen von Lkw rausgepumpt wird. Aber auf einer einsamen Landstraße morgens kurz nach Sonnenaufgang durch den Schnee zu fahren, ist schon schön.
Und da können mich die im Verkehrsministerium mal kreuzweise. Mal sehen, welcher Richter da wirklich ein Bußgeld verhängen würde. Ich glaube, ich werde in den nächsten Tagen mal einen Brief ans Finanzamt schreiben und beantragen, mich an denjenigen Tagen von der Kfz-Steuer zu befreien, an denen hier Schnee liegt. Denn für mein Motorrad gibt es keine Winterreifen, und wenn der Gesetzgeber mir verbietet, mein Motorrad zu betreiben... Ein Glück daß das Teil in einer Garage steht. Denn nicht betriebsbereite Fahrzeuge am Fahrbahnrand zu parken ist eine Ordnungswidrigkeit. Und ohne Winterreifen ist ein Motorrad bei Schnee nicht mehr betriebsbereit. Und auf dem Gehweg würde ich ja nienimmernicht parken, das wäre ja bei diesen Schneemassen mit Sommerreifen fast ein Kapitalverbrechen.
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Gruß Boris
Blauzahnhelm
Höhöhöhö so macht er das also: von hinten in den Knimmel gepiffen!
Und weil er so ein Netter ist, hatta auch gleich sein FA-Brief zur Kopie freigegeben:
Zitat:
Antrag auf zeitweilige Befreiung von der Verkehrssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in
Hamburg einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.
Begründung:
Seit gestern ist für sämtliche Kraftfahrzeuge eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).
Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.
Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.
Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-Steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.
Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.
Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.
Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.
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Also denne, lasst uns den Verwaltungskorpus im FA zum platzen bringen und das Schreiben schön absenden! Das Örtchen Hamburg bitte durch euren eigenen Wohnort ersetzen.
