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Eeeeendlich...

Alles über Yamaha BT1100

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mumann
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Eeeeendlich...

Beitrag von mumann »

So, tachens Leute,

hatte schon in der Motortuningsektion angekündigt, dass ich mir ein Hündchen kaufen werde.
So, da steht es nun endlich :-D
...in der Werkstatt. Drossel, Reifen, Pipapo. Montag soll sie fertig sein. Nun eine Frage samt Vorgeschichte:
Der Verkäufer (privat) hat den Fahrzeugbrief bei der Bank, weil das Maschinchen mit ner Hypothek belastet war. Den kann er mir frühestens Ende nächster Woche schicken. Ich würde verständlicherweise gern schon früher fahren. Noch ist sie ja zugelassen - auf den Verkäufer natürlich. Darf ich trotzdem mit ihr fahren, obwohl sie nicht auf mich zugelassen ist? Gedrosselt usw. ist sie dann ja! Und versichert auch.


Gruß
mumann
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BulldogAC
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Beitrag von BulldogAC »

Bezahlt ohne Brief? Ganz schön Vertrauen in den Verkäufer gesetzt. Aber das ist hier (noch) kein Thema.

Grundsätzlich darfst Du ein nicht auf Dich zugelassenes Fahrzeug fahren. Aber....
Die Drosselung muss umgehend in die Papiere eingetragen werden. Geht aber nicht ohne Brief.
Was steht im Kaufvertrag? In Musterverträgen steht oft drin, dass nur die Überführungsfahrt erlaubt ist.
Hast Du überhaupt schon Eingentum an der Dogge? Ohne Brief bin ich mir da nicht sicher. Hat die Bank Pfandrecht oder ist die Dogge sicherheitsübereignet.Im Falle eines Unfalles könntest Du große Probleme mit der Bank bekommen.
Dir ist bekannt, dass der Brief bei der Bank ist. Darfst Du schon wertsenkende Umbauten vornehmen? Ich befürchte Nein.

Auch wenn Du jetzt gar nicht darüber erfreut bist, ich würde die Dogge stehen lassen bis ich den Brief in Händen hätte.

>>> Klick mal hier für Informationen eines Anwaltes <<<

Gruß
BulldogAC
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Jarky
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Beitrag von Jarky »

Hey Muman, glückwunsch zum Hund ;-)
Hoffentlich sieht man sich in Hittisau....wir müssen ja schließlich den Altersdurchschnitt senken =P
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moppedwolf
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Beitrag von moppedwolf »

Moin mumann,
sorry aber ich hab die gleichen Bedenken wie unser BulldogAC.

Du bist zwar jetzt im Besitz der Dogge, aber nicht ihr Eigentümer.
Denn der Eigentümer ist derjenige der den Brief in Händen hält!
De facto dürfte der Knabe die Dogge gar nicht zum verkauf anbieten!!
Ich hoffe inständig Du hast dem Verkäufer noch keine Kohle gezahlt.
Es sei denn er steht evtl. in nem familiären Verhältniss zu Dir... :roll:

Und fahren ohne den Brief in deinem Safe zu wissen, ist mal gar net drin.
es sei denn zur einmaligen Überführung/Anmeldung.
Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du sogar des Diebstahls bezichtigt werden.
Wird wohl nicht so weit kommen, dennoch juristisch möglich.

Lass die Dogge stehen, denn Versicherungsschutz besteht da jetzt auch nicht.
Da braucht nur irgendein Furz passieren und das Abenteuer Bulldog ist noch vorm dem Start für Dich gelaufen.
Mach jetzt keinen Fehler, mumann.

just my 2 cents

gruss
Wolf
WolfsGruss :wave: Unfall? Früher hatte ich zwei linke Hände, heute eine rechte! :mrgreen:
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Der Christian
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Beitrag von Der Christian »

Dem ist nichts zuzufügen, wer den Brief hat ist der Eigentümer und ohne Brief keine Kohle.
Lass sie blos Stehen, außerdem hast du den Führerschein auf Probe und fährst mit einer "fremden"
Dogge ohne eingetragener Drossellung rum. Sorry, geht garnicht.

Aber, wenn sie dann auf dich zugelassen ist, viel Spass damit.
Gruß,

Der Christian

V2/8.......................................sonst nichts :!:
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Lonedogg
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Beitrag von Lonedogg »

moppedwolf hat geschrieben:Moin mumann,
sorry aber ich hab die gleichen Bedenken wie unser BulldogAC.


Denn der Eigentümer ist derjenige der den Brief in Händen hält!
Stop,Das ist schlichtweg Falsch :!:

Das ist leider ein Langläufiger Irrtum:

"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."


Fahrzeugbrief ist kein Beweis für Eigentum
Nach § 1006 BGB „wird der Besitzer des Kraftfahrzeugs als Eigentümer auch des Kfz-Briefs vermutet (Staudinger/Gursky, Rdnr. 2; Schlechtriem, NJW 1970, 2088 [1091 f.]). Im Konflikt zwischen dem Besitzer des Fahrzeugs und dem Besitzer des Briefes spricht § 1006 BGB zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs. Der Kfz-Brief ist ein bloßes Hilfspapier (Schlechtriem, S. 2091; vgl. auch BGH NJW 1978, 1854). Die Eintragung im Kfz-Brief bildet lediglich ein Indiz, das bei der Würdigung der gesamten Umstände zu berücksichtigen ist.“
Gericht: BGH
Entscheidung: Urteil
Datum: 16.10.2003
Aktenzeichen: IX ZR 55/02
Fundstelle: NJW 2004, 217 (219 f.)
Leis' is' Scheiß ;)
Das Motorrad immer mit der gummierten Seite nach unten bewegen, sonst verkratzt die Straße!
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ronne
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Beitrag von ronne »

Hallo,

also wegen Diebstahl kann Dich niemand dranbekommen, eher wegen Unterschlagung wenn Du von einer Probefahrt nicht zurück kommst. Da Du ja sicherlich einen Kaufvertrag hast, fällt das aber auch weg.
Im Kaufvertrag ist geregelt wann Kfz, Brief, Schlüssel, Geld übergeben werden. An diesen Vertrag müssen sich beide Parteien halten. Ob sie das tun ist natürlich ne andere Sache.Deshalb wird ja auch immer geraten ein Fahrzeug immer abgemeldet und Geld gegen Kfz inkl. Papiere zu übergeben.

MfG
Mark
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moppedwolf
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Beitrag von moppedwolf »

Hi Tom,
thx das war mir neu. :wink:

Hi Mark,
wollte ihm mal nen Schuss vorm Bug geben. :twisted:
Möchte vermeiden das er mal so eben nur kurz um den Block fährt und just da passiert dann ebbes. :?
Sofern er den Kaufvertrag zuhause hat, ist Diebstahl latürnich Kappes.
Aber beim Jungvolk muss man halt ab und an scharf schiessen. :twisted:

Mumann, nix für ungut, aber warte lieber die Zeit ab.
Dann hassu umso mehr Schbasssss an deiner Dogge. :wink:

:wave:
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mumann
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Beitrag von mumann »

Hmm, also ich habe dem Verkäufer bereits etwa 2/3 vom Preis in Bar gezahlt. Ich bin im Besitz sämtlicher Schlüssel & Papiere, abgesehen vom Brief. Im Vertrag haben wir festgehalten, dass er mir den Fzgbrief zukommen lässt, sobald er das Geld seiner Bank zurückgezahlt hat.
Erstmal ne Weile nicht fahren, ok - vorallem aber geht es mir auch darum, dass ich den Hund nicht vor der Werkstatt stehen lassen möchte. Es kann sein, dass er da noch ne gute Woche draußen rumstehen müsste, auch nachts, und das in Berlin! Soll heißen, ich würde ruhiger schlafen können, wenn er bei mir aufm Hinterhof steht. Diese Fahrt werde ich wohl wagen. 10min Fahren ohne Unfall sollte zu schaffen sein :roll:

Danke für eure Tipps!
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Lonedogg
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Beitrag von Lonedogg »

Hi,
Du schreibst oben was von "Maschinchen mit ner Hypothek" .

Das heißt also das der Vorbesitzer das Mopped finanziert hat/hatte?
und vermutlich dann mit der kohle von dir den Brief auslösen will?
Nicht das der Verkäufer hinterher mit deinen 2/3ten über alle Berge geht.
Jaa, ich weiß ,das sind nun wieder Unken rufe.Aber der Deibel ist ein Eichhörnchen :P

Wenn du da aber kein Ungutes Gefühl im bauch hast ,sollte das eigentlich nicht das Problem sein.

Und diese 10 Minuten zur "Sicherstellung " deines Hundes, ich denke das ist vertretbar.
ODER , du hast jemanden der die offiziell Fahren DARF.

Da gibts doch hier sicher den ein oder Andern,der das für dich übernehmen könnte?? :wink: :wink:
Liegen doch hier jede Menge Berliner rum.;)

tom
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BulldogAC
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Beitrag von BulldogAC »

Hallo, Hallo,

wenn ich den Eingangspost richtig lese, ist die Dogge nicht abgemeldet und zwischenzeitlich von der Werkstatt gedrosselt. Ist sie gedrosselt, darf er fahren. Ist die Rosselung korrekt aber noch nicht abgenommen, kann er Ärger bekommen aber kein Fahrverbot. Liegt das Abnahmegutachten vor, dieses Scheinchen mit den neuen Werten für den Brief, den die Zusassungstelle ändern muss, um so besser. Ist die Karre noch versichert, was wegen der fortbestehenden Anmeldung zu vermuten ist, hat die Drosselung auf das Fortbestehen des Haftpflichtversicherungsschutzes keinen Einfluss.

Mit Abnahmegutachten und Fahrzeugschein kann er getrost von der Werkstatt nach Hause fahren, auch den Umweg zum TüV zur Abnahme wenn noch nicht erfolgt. Haftpflichtversicherungsschutz besteht und die Berechtigung zum Führen des gedrosselten Fahrzeuges hat er.

Mit der Fazer meiner Tochter hab ich das Spielchen vor 2 Jahren auch durchgespielt und jetzt bei der Entdrosselung auch rückwärts. Selbst jetzt, wo die Leistung erhöht und damit das Versicherungsrisiko hochging durfte das Fahrzeug weiter gefahren werden. Für den Kaskoschutz hat die HUK-Coburg mir allerdings eine vorläufige Deckungszusage gegeben.

Problem ist, er weiß, dass das Fahrzeug sicherheitsübereignet ist, was ja im Kaufvertrag festgehalten ist. Er erlangt Besitz von dem Fahrzeug, was nicht verboten ist. Diebstahl, Unterschlagung etc. greifen hier nicht. Er verändert das nicht in seinem Eigentum stehende Fahrzeug. ( Ich würde gern mal die Posts lesen wenn hier jemand sein Fahrzeug für eine Probefahrt rausrückt, der Probefahrer das Fahrzeug verkauft und der Erwerber ohne den Brief zu haben das schöne Krause-Kit ausbauen läßt ) Möglicherweise besteht kein Kaskoversicherungsschutz. Ein Unfall geschieht. Kann die Bank auf ihn durchgreifen, ich glaube Ja, zunächst ist zwar der "Verkäufer" dran, aber wenn der nichts hat???

Mann, sieh zu, dass Du ganz schnell den Brief bekommst. Wenn Du die bestehende Versicherung weiterführen willst, setz Dich mit denen bezüglich einer vorläufigen Deckungszusage in Verbindung. Willst Du eine andere Versicherungsgesellschaft nehmen, red mit denen.

Ein sicherheitsübereignetes Fahrzeug zu kaufen, ist eigentlich nicht sehr problematisch. Der Verkäufer legt eine Auskunft der Bank vor, wie hoch die Restschuld ist. Im Kaufvertrag wird fetgehalten, dass der Käufer den Betrag an die Bank zahlt und die Bank im Gegenzug den Fahrzeugbrief an den Käufer gibt. Darüber hinausgehende Beträge können dann frei vereinbart werden.

Gruß
BulldogAC
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Vrensche
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Beitrag von Vrensche »

Jarky hat geschrieben:....wir müssen ja schließlich den Altersdurchschnitt senken =P

:twisted: :twisted: :twisted:
jarky .... Du ahhhhhler sack ....
:oops: Liebe Mädchen kommen in den Himmel, :twisted: ich komm überall hin ... Bild
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Blubber
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Beitrag von Blubber »

BulldogAC hat geschrieben: Ist die Rosselung korrekt aber noch nicht abgenommen, kann er Ärger bekommen

BulldogAC
OT, aber sowas von :roll: :roll: :roll:

Janee iss klaa, daß man da Ärger bekommt, wenn man solche Sachen mit dem juten Tier macht.
Das zarte Hündchen verträgt das doch gar nicht :lol: :lol: :lol:

Sorry Heinz, aber der musste jetzt einfach sein :wink: :wink: :wink:

Grüßle

Blubber
Meine Meinung steht fest - bitte verwirren Sie mich nicht
mit Tatsachen !
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Ratbull
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Beitrag von Ratbull »

Na ja,
wo kein Kläger da kein Richter.

Früher gab`s vom Dorfsheriff einen erhobenen Zeigefinger:
Jung datt darfste aber nich. Mach mal hinne oder ich erzähl es deinem Papa.(Getunte Florett, mit Klasse 4 auf einer 98er Wanderer unterwegs, nachts gut angeschickert mit einem Garelli Bonanza im Schnee unterwegs etc.)

Die Angst vor Schläge vom "Alten" hat dann schon geholfen.

Heute ist ja gleich eine Anzeige im Haus.
Okay, okay, der Verkehr war damals nicht sooo dicht, hoch...

Halte mich heute doch meistens an die Vorschriften.
Kostet einfach zuviel Euros. Ohne Schein komme ich schon über den Winter, aber
die Schei. Kurzarbeit. Nee, dann lieber konform.

Ich würde sehr vorsichtig sein.

Ein gläuteter Sigi.
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BulldogAC
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Beitrag von BulldogAC »

Blubber hat geschrieben:Sorry Heinz, aber der musste jetzt einfach sein :wink: :wink: :wink:
Grüßle
Blubber
Ich plädiere für ein Forum mit Rechtschreibkontrolle :beer:

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