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gabelstaplerfahrer klaus
Verfasst: Montag 16. März 2009, 08:41
von GID
Verfasst: Montag 16. März 2009, 10:20
von Wuz
Kenn ich, das ist so goil und es wurde damals wirklich von den BG´s vorgespielt
Verfasst: Montag 16. März 2009, 16:15
von GID
genau so wars!! bei soviel brutalität, bleiben die stifte zuwenigstens aufmerksam... lachen sich u.U. auch schlapp aber ich denk mal da bleibt auch viel hängen... ich mein im kopf und nicht am torso

Verfasst: Montag 16. März 2009, 17:32
von Franz Werner
schlimmer gehts nimmer
gruß Franz

Verfasst: Montag 16. März 2009, 18:09
von Dr.Bernd
auuuuaaa ..... ist das makaber.
Schlimm, aber ich habe trotzdem gelacht ... bin ich jetzt ein Psycho?
bis denne
Bernd

Verfasst: Montag 16. März 2009, 20:33
von Blubber
Verfasst: Montag 16. März 2009, 21:43
von yeti
Nur gut,dass nix pasiert iss
Gruss Tomi
Verfasst: Dienstag 17. März 2009, 17:56
von Canis
Es gibt ein ähnliches Video für Elektrofachkräfte, leider kommt es aber nicht ganz an Klaus ran...Elektriker Horst
KLICK MICH
Gruß
Adam
Verfasst: Dienstag 17. März 2009, 22:36
von stoppelhopser
Als ich meinen Staplerschein gemacht habe hat uns der Lehrende gesagt, das 50% der gemeldteten Staplerunfälle tödlich verlaufen. Vor allem wenn die Teile in der Kurve umkippen und den Fahrer unter sich begraben, die wiegen halt in der Regel Tonnen. Natürlich werden nicht alle Unfälle der BG gemeldet, aber ich hab beim Staplerfahren immer schön aufgepaßt - aber ich heiß ja auch nicht Klaus.
Entspannte Grüße,
Stoppelhopser
Verfasst: Mittwoch 18. März 2009, 09:29
von Der Christian
Moin, mal so ne Frage aus Interresse.
Ich habe einst den alten Klasse 4 gemacht, dieser schließt selbstfahrende Arbeitsmaschienen wie Gabelstabler ein.
Also nur Geldmache
Wobei eine fachgerechte Einweisung unumgänglich ist.
Verfasst: Mittwoch 18. März 2009, 10:27
von Doggerla
Servus Christian,
Du machst heutzutage einen Grundschein, der Dir das Gabelstaplerfahren grundsätzlich ermöglicht. Innerhalb eines Jahres musst Du jedoch nachweisen, dass Du auch tatsächlich gefahren bist, z.B. mittels eines Fahrtenbuchs. Kannst Du das nicht nachweisen, muss evtl. der Grundschein wiederholt werden. Darüber hinaus ist jährlich ein Auffrischungskurs nötig, der vom TÜV gemacht wird. So ist es zumindest in unserer Firma hier in Bayern. Kostet alles natürlich, ist aber schon sinnvoll.
Beste Grüße,
Doggerla
Verfasst: Mittwoch 18. März 2009, 11:02
von Der Christian
Hi Manfred,
danke für die Info,
Ich denke, für Betriebe mit regelmäßigen Gabelstablerverkehr ist das sicher Sinnvoll.
Ich selber komme eigentlich nicht in das Vergnügen, und wenn doch, dann sind das Kleinigkeiten,
und das geht auch so.
Verfasst: Mittwoch 18. März 2009, 19:57
von Canis
Hattet Ihr schon mal das Problem, dass die maximale Höhe der Staplergabeln nicht gereicht hat? Hier ein Foto einer Lösung:
KLICK
Gruß
Adam
Verfasst: Mittwoch 18. März 2009, 22:47
von stoppelhopser
Canis hat geschrieben:Hattet Ihr schon mal das Problem, dass die maximale Höhe der Staplergabeln nicht gereicht hat? Hier ein Foto einer Lösung:
KLICK
Gruß
Adam
Wieso, geht doch!

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 20:19
von Holger1
Dieses Bild wurde bei meinem Arbeitgeber gemacht.
Da waren tschechische Firmen auf Montage und der Werkschutz
hat dies fotografiert.
Tja, mein FFZ geht sieben Meter in die Höh
und hat bisher immer gereicht.
Gruß Holger

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 20:33
von Lonedogg
biete 11,5 Meter...
