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Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2009, 09:40
von moppedwolf

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2009, 09:57
von chim
Beschlagnahme von Motorrädern – wann erlaubt?


Ich zitiere hier die Interessengemeinschaft der Harley Fahrer in München. (Kontakt: Helga Choukroun, Tel.: 089/337525, Fax: 089-391259, Wolf Schneider, Tel.: 089-482141, Fax: 089-664730)

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile am Kfz. als gestohlen gemeldet sind.

Selbst erhebliche technische Mängel, wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des Kfz. vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln, dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen, kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO RZ4 ausstellen, der innerhalb einer angemessenen Zeit (in der Regel 1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

„besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Kfz. den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§49 StVZO) so ist der Führer des Kfz. auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Mess-Stelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz., so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 KM beträt“.

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von max. 6 KM zur nächsten Mess-Stelle wird die Ausnahme sein.

Ein von einem amtlichen Sachverständigen nach §21 oder §19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt oder eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu überprüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach §1000 BGB ein Zurückhaltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach $823 BGB wegen unerlaubter Handlung. Bei wiederholter, maßlos übertriebener Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann nach §1004 BGB zu Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet euch gegenüber eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnismäßige Schritte unternehmen wollen, wie die Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu erreichen. Bemüht euch um Zeugen und macht Fotos vom Bike, schreibt KM-Stand auf.

Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.


Natürlich ohne Gewähr
http://forum.r1club.com/viewtopic.php?t=22878

Ich glaub den Text druck ich mir as und leg ihn unter die Sitzbank, falls die mir wieder mal mit dubiosen Messungen daher kommen :roll:

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 08:34
von moppedwolf
http://www.mo-web.de/index.php?id=348

Zitat:
"Das Urteil wurde lediglich mündlich verkündet, es muß noch schriftlich vom Gericht abgefaßt werden. Die Entscheidung und das Aktenzeichen 10 BV 08.1422. "

ciaoi

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 21:30
von sandro
Jawoll Wolf! :thumbright:

Vom Aktenzeichen eines Urteils lassen wir Beamte uns vielleicht beeindrucken.

Aber über den Ausdruck einer Abhandlung, die wohl ein zweitklassiger, Harley-fahrender Rechtsanwalt
in irgendein Internet-Forum gestellt hat - oder gar die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
Da lach ich doch! lol_2.gif

Man sollte auch bedenken, dass sich solche Aktionen wie die am Kesselberg, nicht die kleinen
Streifenpolizisten "vor Ort" ausgedacht haben, sondern diese in der Regel "auf Anordnung" handeln. :wink:

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 21:35
von chim
hab wohl ein paar Smilies vergessen...

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 21:40
von sandro
Passt scho´, Norbert! :wink:

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 21:55
von moppedwolf
Muahahahaha sandro mein Bester,
Recht haste!

Diese un_uniformierten Bogenpisser und Heckenpenner vom Ordnungsamt hätten mich auch niemals von meiner Moppette runterbekommen! Es sei denn sie hätten mich allenfalls mit 'ner Walter abgeknallt (die sie nicht tragen dürfen). :twisted:
Schlimmstenfalls hätte ich den Asphalt verlassen und die direktive ins Tal genommen. :cool:

Neee Du, mal Spatz beiseite.
Wer kommt eigentlich jetzt für den finanziellen Schaden der armen NachHause-Bahnfahrenden durch die örtliche Wilkür auf??? :shock: :shock:
Ich meine, das kann doch nicht wahr sein, das da so ein Bürgermeister meint seine Hilfssheriffs auf solch infame Art und Weise unbescholtene Bürger zu diffamieren nur weil sie ausserhalb seiner Stadt mal e bissi die speed-Sau raus lassen!!


Was ich am Kesselberg überhaupt nie nich schnalle ist, das sie so ein erstklssiges Asphaltband den Berg rauf und runter legen und sich dann wundern und beschweren wenn die 2rädrigen Desperados schneller als 80 km/h rumbrazzeln. :evil:
Für mich sind die da einfach nicht sauber gepudert worden!!! :twisted: :twisted:
Wobei mir das tierisch Spass gemacht hat, alle rechts liegen zulassen und die Kurven mal ordentlich hernehmen konnte. leider durfte ich nich mehr auf die rechte Spur fahren weil da ja 2 durchgezogene Linien in der Mitte waren. Jürgen kam irgendwie gar net nach... :lol: :lol: :lol:
LG vom noch immer 0_Punkte-Flensburg-Kandidaten (aber was nich is, kann ja noch werden, gelle??!!) :roll:

ciaoi :wave:
Wolf

Verfasst: Dienstag 17. Februar 2009, 19:00
von vossybear
Hallo ,

in der ``MOTORRAD`` Ausgabe 5 , Seiten 10 und 11 ist ein Interview von Rechtsanwalt Ernst Schaller abgedruckt.
Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde über eine polizeiliche Sicherstellung nach Art. 25 PAG
auf der B 11 am Kesselberg zugunsten des klagenden Motorradfahrers entschieden und eine erstinstanzliche Entscheidung
des Verwaltungsgerichts München vom 12.03.08 aufgehoben (AZ 10 BV 08.1422).
Der Kläger hat sich damit erfolgreich gegen die Wegnahme seines Motorrads wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
von 44 km/h gewehrt.

Das Urteil hat bahnbrechende Wirkung. Ähnlich gelagerte Fälle müssen nunmehr in erster Instanz zugunsten der Motorradfahrer
entschieden werden. Alle von einer Sicherstellung Betroffenen , die nicht geklagt haben , sollten prüfenlassen ,
ob sie diese noch angreifen können .

Die Polizei ist als vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden (Art.20 Abs.3 GG).
Obwohl mit dem Urteil im Endeffekt nur ein Einzelfall entschieden wurde, wird die Polizei wohl keine weiteren
Sicherstellungen alleine aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung durchführen, um nicht rechtswidrig zu handeln.

Hab das mal so für euch abgetippselt , wird euch sicher freuen.
Aber mit dem neuen Bußgeldkatalog ab 2009 ist es sowieso nicht lustig wenn man geblitzt oder gelasert wird , darum bitte nicht
schneller fahren als euer Schutzengel fliegen kann .

der vossybear

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 09:38
von moppedwolf
vossybear hat geschrieben: ..., darum bitte nicht schneller fahren als euer Schutzengel fliegen kann .
Moin vossy,
oooch der is bei so manchem hier aussm forum ganz schön fix, der (B)Engel!! :twisted:


Thx for tipping, gute Sache das!
Aber war es wirklich eine polizeiliche Sicherstellung?? :shock:
Ich hab die Info im Kopp das es vom Ordnungsamt durchgeführt wurde?? :shock:

ciaoi

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 11:11
von magarac
nur mal was grundsätzliches, ohne jemanden anzugreifen . . . jetzt sind wir schon so weit, die Motorradfahrer * (sry) sich bald gegenseitig vor Gericht an. Ich lesse hier von Raser, Gefährder usw. Motorrad ist kein Transportmittel mehr und hat eher was mit Emotionen zu tun. Geschwindigkeit nimmt jeder anders wahr und deswegen ist für einen der eher langsamer unterwegs ist ein etwas schnellerer schon ein "Raser". Womöglich beherscht manchmal so ein "Raser" das Moped besser als ein "Cruiser"
Und, ich bin bis jetzt sicherlich öfters lebensgefährlich bedrängt worden von den Dosen als von einem Mopedtreiber und genauso ist es bei Euch allen bestimmt auch, da bin ich mir 100%-tig sicher. Ein Spinner kommt nicht als Motorradfahrer auf die Welt, wenn er sich aber auf den Bock setzt ist er ein böser Motorradfahrer, dass er auch ein Autoführerschein hat interessiert keinen.
Und noch eins, ich war jetzt auf etlichen Bulldogtreffs. . . flott fährt ihr fast alle, sind wir ein Raserforum?

:cry: lag mir auffer Seele, musste mich auskotzen Sorry

Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2009, 11:36
von Wuz
magarac hat geschrieben: Und noch eins, ich war jetzt auf etlichen Bulldogtreffs. . . flott fährt ihr fast alle, sind wir ein Raserforum?

:cry: lag mir auffer Seele, musste mich auskotzen Sorry

DANKE Dario!!!

Ich kann nur zu Lichtenau was sagen und bin / war erstaunt, wie viele es dort haben knallen lassen und später hier auf heilig machten.

Frei nach dem alten Motto:

"auf der A1 kommt ihnen ein Falschfahrer entgegen"

"sind die blöde? Einer?? Tausende!!!"

Es sollte manch einer mehr Ar... in der Hose haben und zu seinem Handeln stehen!!