So hier noch mal ein leidiges Thema zu dem ich gern einige Meinungen hätte. Wie bereits bei meiner Vorstellung angekündigt, lief fast meine erste Fahrt nach der Ummeldung alles andere als gut. Wie alles andere was schön und neu ist bekam ich bei der Ummeldung einen neuen Brief = Zulassungsbescheinigung. Hersteller Belgarda, Typ: RP05 ( Schlüsselnummern: 4133 und 103 ) halt alles normal.. Aber als Typ / Verkaufsmodell war Yamaha NSR 1100 eingetragen! Ist mir erst am nächsten Tag aufgefallen.. blöd, aber ich gleich wieder hin zur Zulassungsstelle, da ich ja den alten Brief mit der richtigen Verkaufsbezeichnung mit bekommen hatte. Ja und.. ändern geht nicht, warum im alten Brief was anderes steht ist egal.. Schlüsselnummer 103 sagt im PC vom Amt über das KBA als Typ NSR 1100. Hilfe!! ich will keine NSR.. zumal das doch eine alte Honda 2taker stinker war, oder nicht? Auch wenn der Typ weiterhin RP05 eingetragen ist befürchte ich doch bei einer Kontrolle durch die freundlichen, mit ABE's für Lenker und Auspuff echte Schwierigkeiten das dort ja BT1100 drin steht.. Selbst der Abteilungsleiter von der Zulassungsstelle sagt das es egal ist, wie die Verkaufsbezeichnung eingetragen ist, Es zählen nur die Schlüsselnummern und der Typ. Das kann doch nicht nur mich treffen.. wer hat schon mal so eine Erfahrung gemacht??? Gibt es vielleicht verschiedene Schlüsselnummern zu Belgarda als Hersteller?? Man man.. so viele Fragen, aber ich bin vom fahren begeistert und die Zulassung hab ich ja wenigstens bekommen... Solang ich nicht NSR dran schreiben muß.. Gruß, Torsten
Bei mir stehts auch noch drinnen.
Die Tante auf der Zulassungsstelle wollte / konnte das auch nicht ändern, weil ich den ersten Brief von 2002 nicht mehr hab - so oder ähnlich hatte sie was gefaselt.
Bislang hat es aber weder die Rennleitung oder die TÜVler gestört, dass ich NSR da zu stehen hab.
Andere hier haben das aber auch schon problemlos umgetragen bekommen.
NSR stand bei meiner ersten 05er auch drinn. Nun steht bei der 2. BT1100 drin.
Laut meiner Zulassungsstelle war das mal ein Fehler, ist aber korregiert worden.
Ist aber auch schon fast 2 Jahre her.
also da sagt ihr was.
hatte mich letztes jahr auch gewundert, aber keiner beachtung geschenkt.
bei mir steht auch yamaha nsr1100 drin, aber auch rp05 und belgarda (i). ist letztes jahr im oktober umgemeldet worden.
aber da ich den original brief habe, konnte ich grade mal vergleichen.
die schlüsselnummer ist identisch ( 4133 1030015)
gruß uli
Na erst mal DANKE! Da bin ich schon erleichtert. :-D Das konnte ja auch kein Einzelfall sein. Hatte auch nur Bedenken wegen der ABE's bei einer Kontrolle oder beim TÜV. Dann kann ich mir jetzt mehr Gedanken über andere Dinge machen. Winterzeit = Schrauberzeit.
Torsten
So, dann hier noch mal was zur Info was ich vom KBA bekommen habe:[hr]
Irgendwie sinnen die doch....
[hr]ich danke für Ihre Anfrage vom 24.10.2008, die mir leider erst heute innerhalb des Hauses zugeleitet wurde.
Die von Ihnen genannte Handelsbezeichnung "Yamaha BT1100" ist hier nicht bekannt. Ich weiß nicht an welcher Stelle im bisherigen Fahrzeugbrief Nr. CH549070 die Handelsbezeichnung genannt wurde. Die Angabe der Handelsbezeichnung wird erst mit Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II seit dem 01.10.2005 als zusätzliche Angabe im
Feld D.3 in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen.
Für das Kraftrad liegt eine EG-Typgenehmigung (Genehmigungsnummer e1-92/61-00116/00) vom 07.06.2001 mit den Nachträgen 01-03 vor. Diese Genehmigung wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Auch nach Durchsicht der gesamten Genehmigungsunterlagen kann ich die von Ihnen genannte Bezeichnung nicht feststellen. Die Genehmigung enthält nur die seinerzeit vom Hersteller im Zusammenhang mit der Erteilung der Genehmigung festgelegte Handelsbezeichnung
"Yamaha NSR 1100".
Diese Bezeichnung wurde daher auch bei der Erstellung der Typdaten übernommen und erscheint somit auch bei dem automatisierten Abruf der Typdaten durch die Zulassungsbehörden über den Code 103 001/5 in den neuen Zulassungsbescheinigungen im Feld D.3.
Inwieweit der Hersteller bei dem Typ RP05 eine, wie von Ihnen angegeben, abweichende Bezeichnung am Fahrzeug selbst angebracht hat kann ich von hieraus nicht beurteilen. Eventuelle Probleme bei Fahrzeugkontrollen sind nach meiner Einschätzung nicht zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reimer Christophersen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet 222
Tel.: 0461-3161274
Fax : 0461-3141741
E-Mail: Reimer.Christophersen@kba.de
Hier noch mal was aktuelles vom KBA...[hr]
Sehr geehrter Herr...
in der Anlage "Angaben zum Prüffahrzeug", die Bestandteil der Genehmigung ist, ist die HBZ NSR 1100 angegeben. Diese wurde auch in den Datensatz für die Zul.-Dokumente übernommen (s. pdf-Anlage). Der Datensatz wurde auch an Yamaha Deutschland, Neuss, übermittelt. Ein Hinweis auf einen Fehler und ggf. Korrektur der Genehmigung ist von dort nicht geschehen.
Erst mit dem Nachtrag 3 zur Genehmigung wurde die HBZ in BT1100 geändert.
Da die Zul.-Daten nur Genehmigungskonform übernommen werden dürfen, ist die HBZ NSR 1100 richtig. Wenn Yamaha intern andere HBZ verwendet und diese auch sichtbar an bringt, bleibt die offizielle HBZ lt. Genehmigung in dem Zul.-Datensatz. Eine Änderung kann nur über den Genehmigungsinhaber, der eine Korrektur der Genehmigung beantragen muss, erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Georg-W. Hansen
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg
Tel.: 0461 316-14 41
Fax.: 0461 316-28 03
mailto:georg-walter.hansen@kba.de
Internet: www.kba.de
[hr]Gruß, Torsten
booah...
samma,
warum machste da eigentlich soon Drama Draus??
anmeldn ,fahn, cops gucken WENN inne papiere und juut iss.
und wenn selbst das KBA sagt "passt so & gut ist", dann passts doch & gut is, würd ich jetzt mal zusammenfassend sagen wollen ;)
.... war ja auch gar nicht so gemeint. Hatte mich nur über die Typen vom Straßenverkehrsamt fürchterlich geärgert. Endlose Diskussionen, wo ich mich doch im Recht fühlte. Damit soll es jetzt auch gut sein! :!: :!:
Nur das fahren zählt...
Bis die Tage, Torsten