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Anonymous: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 12:24)

Moin,

am 19. März diesen Jahres wurde ich hier in der Gegend ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft mit bereinigten 91 Km/h in einer Tempo 50 Zone gelasert. Diesen Umstand habe ich hier ja auch schon thematisiert. Heute nun, nach knapp 9 Wochen kam der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle der Stadt. Wie zu erwarten wurde ein 1-monatiges Fahrverbot ausgesprochen. In den letzten Wochen hatte ich fast die Hoffnung entwickelt, daß dieser Kelch nochmal an mir vorüber gegangen sein könnte. Nun gut, knapp 3 Wochen vor der Verjährung hat es mich nun doch erwischt. In meinem ersten Beitrag habe ich geschrieben, daß ich nicht gegen dieses Fahrverbot vorgehen würde, da Geschwindigkeitsübertretungen zum Motorradfahrer Dasein gehören und ich zu meiner Verantwortung stehen möchte.

Nun bin ich gezwungen, doch Einspruch gegen die Maßnahme einzulegen.

Und das kommt so: Am 19. März 2014 galt noch das alte Punkteschema beim Kraftfahrtzeugbundesamt in Flensburg. Auf meinem Bußgeldbescheid werde ich folgerichtig auch noch mit 3 Punkten und 2 Jahren Bewährungsfrist bewertet. Seit dem hat sich die Rechtslage aber geändert. Ab dem 1. Mai 2014 gilt die neue Punkteregelung, nachder eine grobe Verkehrsordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot zu 2 von 8 Punkten mit einer Bewährungsfrist von 5 Jahren! führt. Mein Geschwindigkeitsübertretung fällt also genau in die Übergangszeit. Aus diesem Grund habe ich beim Kraftfahrzeugbundesamt angerufen und mich zu meinem Fall schlau gemacht. Dabei erwartete mich eine Böse Überraschung.

Da meine Verkehrsordnungswidrigkeit zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, an dem die alte Regelung noch galt, bin ich davon ausgegangen, daß die 3 ALTEN Punkte in 1 neuen Punkt mit 2,5 Jahren Bewährungsfrist umgewandelt werden würden.

Das entscheidende Kriterium für die Punkteumwandlung ALT zu NEU ist lt. Aussage vom KFBA allein das Einreichungsdatum der den Bußgeldbescheid ausstellenden Behörde. Meine zuständige Behörde reichte die Punkteanforderung in meinem Fall erst nach dem 1. Mai ein, so das meine Punkte von 3 Punkten / 2 Jahre Bewährung ALT auf 2 Punkte / 5 Jahre Bewährung NEU umgeschrieben werden.

Jetzt kommt der entscheidende Punkt! Hätte meine Bußgeldbehörde schneller gearbeitet, so das der Bußgeldfall vor dem 1. Mai 2014 in Flensburg eingereicht worden wäre, wären meine 3 Punkte / 2 Jahre Bewährung ALT auf 1 Punkt / 2,5 Jahre Bewährung NEU umgeschrieben worden.
Mit anderen Worten: Weil die Schnarchnasen im Amt so langsam gearbeitet haben, werde ich jetzt zusätzlich mit einer strengeren Anwendung der Punkteüberschreibung ALT/NEU bestraft.
Wäre am 19. März 2014 an gleicher Stelle jemand mit gleich hoher Geschwindigkeit angehalten worden, dessen Bußgeldbescheid schneller - das heißt vor dem 1. Mai - in Flensburg eingereicht worden wäre,
hätte er noch von der alten Regelung profitieren können, also 3 Punkte ALT nach 1 Punkt NEU.

Das finde ich grob ungerecht! Zu der Ableistung des Fahrverbots bin ich nach wie vor bereit. Mich bei der Reihenfolge in Flensburg benachteiligen zu lassen bin ich aber nicht bereit. So bin ich nun gezwungen, gegen mein Gewissen und gegen meine Überzeugung doch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Bei der alten Punkteregelung von 3 zu 18 wärs mir noch egal gewesen. Aber nach der neuen Regelung, bei der der Führerschein schon bei 8 Punkten futsch ist, machen 1 oder 2 Punkte schon einen großen Unterschied.

Genervt...Buk

stoppelhopser: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 12:37)

Hi Buk,

würde ich genauso machen. Ich hoffe Du hast ne Rechtschutzvericherung. Falls nicht, Du aber ADAC-Mitglied bist steht Dir zumindest ne anwaltschaftliche Beratung einmalig pro Jahr kostenfrei zu.

Viel Erfolg,
Stoppelhopser

Der Christian: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 13:16)

Falls nicht, Du aber ADAC-Mitglied bist steht Dir zumindest ne anwaltschaftliche Beratung einmalig pro Jahr kostenfrei zu.

Viel Erfolg,
Stoppelhopser


Die, zumindest in meinem Fall nichts taugt.
Bei meinem Italiendesaeter hieß es, da kann man nichts machen, ich bräuche einen Anwalt. :huh:

Dir Buk, viel Glück und Erfolg.

Doggerla: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 13:18)

Servus Buk,

also 9 Wochen für nen Bussgeldbescheid ist schon sehr lange. Allerding ist hier die Zeit zwischen 19. März und 1. Mai maßgebend und das sind 6 Wochen. In die Zeit fällt noch Ostern und das wird die Behörde zur Entschuldigung der Verzögerung vorbringen. Ich kenne die Brüder, ein Rechtstreit mit einem Amt ist meist aussichtslos. Falls Du dennoch klagst, wünsche ich Dir viel Erfolg und vor allem Ausdauer.

Beste Grüße,
Doggerla

Leuko: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 13:45)

Deinen Ärger kann ich verstehen !

Ich wünsche dir viel Glück solltest du klagen. Nur zur Info meinen Vater haben sie auch mal geblitzt er ging vor Gericht und hat gewonnen. Es fehlte die sogenannte Null Messung wenn sie diese bei dir auch nicht gemacht haben hast du gute Karten....

Anonymous: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 13:53)

Deinen Ärger kann ich verstehen !

Ich wünsche dir viel Glück solltest du klagen. Nur zur Info meinen Vater haben sie auch mal geblitzt er ging vor Gericht und hat gewonnen. Es fehlte die sogenannte Null Messung wenn sie diese bei dir auch nicht gemacht haben hast du gute Karten....

Das ist ja das Dilemma...gegen das Fahrverbot will ich garnicht vorgehen, vermutlich habe ich das verdient.
Nur die Punkteregelung ist mir zu ungerecht. Um die zu kippen, muß ich aber wohl das ganze Verfahren anfechten. Das nervt mich total. Anstatt das Fahrverbot abzuleisten, schlage ich mich jetzt in einem beschissenen Rechtsstreit mit den Ämtern rum. Aber wofür bezahle ich denn meine Rechtschutzversicherung.
Besser hätte ich mich gefühlt, wenn die Sache nach dem alten Recht abgewickelt worden wäre und ich eben einen Monat zu Fuss gegangen wäre.

Buk

henner78: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 16:22)

Boah - ganz ehrlich - das ist der HAMMER!!!! sowas geht normal gar nicht - egal was wann wo eingereicht wird - es MUSS das Datum der Messung zählen!!!! Ist es nicht bei der Verjährungsfrist auch so? Es zählt das Datum an dem du geblitzt wurdest? und nicht, wann der Bußgeldbescheid eingegangen - oder gar die Zahlung veranlasst wuurde?

Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.

Ich wünsch dir vor allem vile Erfolg!!!!

icke: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 16:45)

Boah - ganz ehrlich - das ist der HAMMER!!!! sowas geht normal gar nicht - egal was wann wo eingereicht wird - es MUSS das Datum der Messung zählen!!!! Ist es nicht bei der Verjährungsfrist auch so? Es zählt das Datum an dem du geblitzt wurdest? und nicht, wann der Bußgeldbescheid eingegangen - oder gar die Zahlung veranlasst wuurde?

Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.

Ich wünsch dir vor allem vile Erfolg!!!!
...dann berichtige ick dich mal. :roll:
Es gilt das Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheides. Erst dann kannst du auch gerichtlich dagegen vorgehen..
berichtigt mich wenn ick falsch liege

-- Mittwoch 28. Mai 2014, 15:45 --

Boah - ganz ehrlich - das ist der HAMMER!!!! sowas geht normal gar nicht - egal was wann wo eingereicht wird - es MUSS das Datum der Messung zählen!!!! Ist es nicht bei der Verjährungsfrist auch so? Es zählt das Datum an dem du geblitzt wurdest? und nicht, wann der Bußgeldbescheid eingegangen - oder gar die Zahlung veranlasst wuurde?

Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.

Ich wünsch dir vor allem vile Erfolg!!!!
...dann berichtige ick dich mal. :roll:
Es gilt das Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheides. Erst dann kannst du auch gerichtlich dagegen vorgehen..aber da können unsere Gesetzeshüter unter uns sicher mehr dazu sagen
berichtigt mich wenn ick falsch liege

gv66: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 16:47)

Boah - ganz ehrlich - das ist der HAMMER!!!! sowas geht normal gar nicht - egal was wann wo eingereicht wird - es MUSS das Datum der Messung zählen!!!! Ist es nicht bei der Verjährungsfrist auch so? Es zählt das Datum an dem du geblitzt wurdest? und nicht, wann der Bußgeldbescheid eingegangen - oder gar die Zahlung veranlasst wuurde?

Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.

Ich wünsch dir vor allem vile Erfolg!!!!

Genau, da liegst du falsch. Erst wenn der Verwaltungsakt abgeschlossen ist, zählt der Zeitpunkt.
Auch die Verjährungsfrist der Punkte beginnt erst mit dem Akzeptieren/Bezahlen des Bußgeldbescheides oder mit dem Urteil des Gerichts.

Ich hab ein Beispiel das es auch schneller geht:
Bin am 19.05.14 geblitzt worden, am 21.05.14 lag die Anhörung mit Beweisfoto bereits im Briefkasten und das in der direkten Nachbarstadt von BUK.

Gruß Guido

henner78: Re: Neues aus der Bußgeldanstalt (Mittwoch 28. Mai 2014, 16:48)

uupss.. dann sorry - dann muss ich ja noch nen monat warten bis meine Punkte weg sind (((

ick dachte, ick bin schon punktefrei ..


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