Hallo Christian,
mit Umweltrecht hab ich schon lange nicht mehr zu tun gehabt aber es war zumindest mal so, dass man einen Wohnwagen mit Wasser auch auf der Straße abspritzen durfte da ohne Motor. Mit Waschzusätzen war das etwas anderes. Hochdruckreiniger dürfen m.W. schon lange nach Bundesgesetz nur an Orten mit Benzin- und Fettabscheidern eingesetzt werden.
Bei einem Fahrzeug mit tropfender Ölwanne kannst Du Pech haben. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein in meinen Augen übereifrige Kollege ein solches Fahrzeug hat aus dem Verkehr abschleppen und den Ölfleck beseitigen lassen. Der Fahrzeughalter durfte die Zesche bezahlen. Vom Gericht wurde sogar festgestellt, dass das Unterstellen einer Auffangwanne im öffentlichen Straßenraum nicht als geeignetes, weniger belastendes Mittel hätte ausgewählt werden müssen. Ich hätte mal gerne gesehen, wie der Fall ausgegangen wäre, wenn das abgeschleppte Fahrzeug ein BW-LKW gewesen wäre.
Wie ich meine Möps und Autos wasche, verrate ich nicht. Ich besitze eine Gardenabürste und einen Hochdruckreiniger mit u.a. einer rotierenden Waschbürste. Meine Garageneinfahrt ist von der Straße nicht einsehbar.

Motorwäschen an den Autos mache ich nie selbst. Bei der ganzen Elektronik würde ich die danach nur noch schiebend fortbewegen können.
Gruß
Heinz