ich bin ganz neu hier. Anfang März entschied ich mich für den Kauf einer BT 1100 bei einem Gebrauchtmotorradhändler hier um die Ecke. Ich spielte seit langem mit dem Gedanken an ein „neues“ gebrauchtes Motorrad. Meine Frau, die die Sache unterstützt, machte zur Bedingung, dass ich die Maschine bei einem Händler erwerbe, wegen der Gewährleistung. Die letzte Kiste hatte ich nach 10 Jahren Motorradpause und 300 Kilometern Anfahrt und einer kurzen Probefahrt im Dunkeln gekauft. Dafür habe ich dann nachher viel an ihr geschraubt und bin vergleichsweise sehr wenig gefahren...
Diesmal soll also alles anders und besser sein! Meine Bulldog holte ich gestern am Samstag beim Händler ab und machte gleich eine Runde von ca. 70 Kilometern. Bei klirrender Kälte, eisigem Wind und Sonnenschein


Kurz zur Story des Bikes:
sie hat Erstzulassung 3/2007, aus erster Hand, stammt aus Holland, der Kilometerzähler wurde bei 26.000 Kilometern getauscht, Serviceheft (nicht von Yamaha) ist dabei, Wartung immer alle 2 Jahre, aktuell hat sie eine große Inspektion bei meinem Verkäufer bekommen, bei der auch die Kupplung getauscht wurde. Ist das üblich bei diesem Kilometerstand?
Ich habe 4,450,- € für das Teil bezahlt und frage mich jetzt, wie ist der erste Besitzer mit dem Teil eigentlich umgegangen? Kommen hier vielleicht nach Ablauf der Gewährleistung weitere Probleme auf mich zu? Spricht die defekte Kopfdichtung (wenn das auch tatsächlich das Problem ist...) „nur“ für einen rüden Umgang oder hat sie vielleicht doch mehr Kilometer drauf? Ich habe mir extra eine Bulldog gekauft, eben weil sie so verlässlich ist und jetzt das. Kennt sich von Euch jemand aus, der mir sagen kann, in wie fern ich ein Recht auf Wandlung und Rückgabe des Motorrades habe, oder darf der Händler nachbessern?
Vielleicht hat jemand eine Idee, ich bin komplett verunsichert in dem Moment.
Herzliche Grüße,
Daniel