Zitat:
Da davon ausgegangen wird, dass er regelmäßig und damit vorsätzlich zu schnell gefahren ist, wurde das Strafmaß auf drei Monate Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und 750 Euro Bußgeld angesetzt. In nächster Zeit wird der Fahrer wohl zu Fuß gehen müssen.
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Ach so, wir gehen mal davon aus, soso!!??
Wird ja immer doller hier inner Bananenrepublik.
Beweise hammer keine, wir nehmen mal an, das!!
diese Begründung ist juristisch aber nicht haltbar und wäre als Urteil eindeutig anfechtbar...nee nee, so geit dat nich...auch in Hamburg nicht (oder ist Herr Schill wieder da..?? )
Grüßle
Axman
...es ist ein Zeichen von Intelligenz seine Grenzen zu kennen..
Hi Axel,
genau das dachte ich mir auch.
im freemof ist einer von der Staatsanwaltschaft Hamburg dabei, bin mal auf seine Meinung gespannt.
Der Bub fährt jeden Tag von Berlin nach Hamburg und zurück mit seiner BMW, und das das ganze Jahr! (Hut ab, das alles Autobahn?? Nääää brauch ich nich'!)
keep u inform.
WolfsGruss Unfall? Früher hatte ich zwei linke Hände, heute eine rechte! Cop'n'crashfree season!!![/i]
naja, bei 100 zu viel ... ist es wohl eher üblich, 3 monate und etliche punkte zu geben ... nicht nur beschränkt auf HH sondern bundesweit ...
wie die korrekte juristische begründung lautet weiß ich allerdings auch nicht, dass aber in solchen extrem-fällen über das übliche monats-fahrverbot hinausgegangen werden darf hab ich in den letzten monaten (jahren?) wiederholt mitgekriegt ...
8.1. trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) 50 EUR 3 Punkte
8.2. in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung 35 EUR
9. Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten 50 EUR 3 Punkte
9.1. um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art siehe Tabelle
9.2. um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen siehe Tabelle
9.3. um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen siehe Tabelle
10. Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen 60 EUR 3 Punkte
11. Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit
11.1. Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art siehe Tabelle
11.2. kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen siehe Tabelle
11.3. anderen als den in Nr. 11.1 oder 11.2 genannten Kraftfahrzeugen siehe Tabelle
Tabelle:
PKW
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem
anderen Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:
innerorts in km/h
0 – 10 = 15 Eur
11 – 15 = 25 Eur
16 – 20 = 35 Eur
21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 50 Eur
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 60 Eur
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 100 Eur, 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 = 4 Punkte in Flensburg, 125 Eur, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 175 Eur, 2 Monate Fahrverbot
61 – 70 = 4 Punkte in Flensburg, 300 Eur, 3 Monate Fahrverbot
Über 70 = 4 Punkte in Flensburg, 425 Eur, 3 Monate Fahrverbot
außerorts in km/h
0 – 10 = 10 Eur
11 – 15 = 20 Eur
16 – 20 = 30 Eur
21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 40 Eur
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 50 Eur
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 75 Eur
41 – 50 = 3 Punkte in Flensburg, 100 Eur, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 150 Eur, 1 Monat Fahrverbot
61 – 70 = 4 Punkte in Flensburg, 275 Eur, 2 Monate Fahrverbot
Über 70 = 4 Punkte in Flensburg, 375 Eur, 3 Monate Fahrverbot
LKW, Omnibus, PKW mit ANHÄNGER
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem
anderen Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht ÜBER 3,5 t überschritten:
innerorts in km/h
0 – 10 = 20 Eur
11 – 15 = 30 Eur
16 – 20 = 3 Punkte in Flensburg, 50 Eur
21 – 25 = 3 Punkte in Flensburg, 60 Eur
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 90 Eur, 1 Monat Fahrverbot
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 125 Eur, 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 = 4 Punkte in Flensburg, 175 Eur, 2 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 300 Eur, 3 Monate Fahrverbot
61 – XX = 4 Punkte in Flensburg, 425 Eur, 3 Monate Fahrverbot
außerorts in km/h
0 – 10 = 15 Eur
11 – 15 = 25 Eur
16 – 20 = 1 Punkt in Flensburg, 40 Eur
21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 50 Eur
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 60 Eur
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 100 Eur, 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 = 3 Punkte in Flensburg, 150 Eur, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 275 Eur, 2 Monate Fahrverbot
61 – XX = 4 Punkte in Flensburg, 375 Eur, 3 Monate Fahrverbot