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Neues aus der Bußgeldanstalt
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Neues aus der Bußgeldanstalt
Moin,
am 19. März diesen Jahres wurde ich hier in der Gegend ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft mit bereinigten 91 Km/h in einer Tempo 50 Zone gelasert. Diesen Umstand habe ich hier ja auch schon thematisiert. Heute nun, nach knapp 9 Wochen kam der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle der Stadt. Wie zu erwarten wurde ein 1-monatiges Fahrverbot ausgesprochen. In den letzten Wochen hatte ich fast die Hoffnung entwickelt, daß dieser Kelch nochmal an mir vorüber gegangen sein könnte. Nun gut, knapp 3 Wochen vor der Verjährung hat es mich nun doch erwischt. In meinem ersten Beitrag habe ich geschrieben, daß ich nicht gegen dieses Fahrverbot vorgehen würde, da Geschwindigkeitsübertretungen zum Motorradfahrer Dasein gehören und ich zu meiner Verantwortung stehen möchte.
Nun bin ich gezwungen, doch Einspruch gegen die Maßnahme einzulegen.
Und das kommt so: Am 19. März 2014 galt noch das alte Punkteschema beim Kraftfahrtzeugbundesamt in Flensburg. Auf meinem Bußgeldbescheid werde ich folgerichtig auch noch mit 3 Punkten und 2 Jahren Bewährungsfrist bewertet. Seit dem hat sich die Rechtslage aber geändert. Ab dem 1. Mai 2014 gilt die neue Punkteregelung, nachder eine grobe Verkehrsordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot zu 2 von 8 Punkten mit einer Bewährungsfrist von 5 Jahren! führt. Mein Geschwindigkeitsübertretung fällt also genau in die Übergangszeit. Aus diesem Grund habe ich beim Kraftfahrzeugbundesamt angerufen und mich zu meinem Fall schlau gemacht. Dabei erwartete mich eine Böse Überraschung.
Da meine Verkehrsordnungswidrigkeit zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, an dem die alte Regelung noch galt, bin ich davon ausgegangen, daß die 3 ALTEN Punkte in 1 neuen Punkt mit 2,5 Jahren Bewährungsfrist umgewandelt werden würden.
Das entscheidende Kriterium für die Punkteumwandlung ALT zu NEU ist lt. Aussage vom KFBA allein das Einreichungsdatum der den Bußgeldbescheid ausstellenden Behörde. Meine zuständige Behörde reichte die Punkteanforderung in meinem Fall erst nach dem 1. Mai ein, so das meine Punkte von 3 Punkten / 2 Jahre Bewährung ALT auf 2 Punkte / 5 Jahre Bewährung NEU umgeschrieben werden.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt! Hätte meine Bußgeldbehörde schneller gearbeitet, so das der Bußgeldfall vor dem 1. Mai 2014 in Flensburg eingereicht worden wäre, wären meine 3 Punkte / 2 Jahre Bewährung ALT auf 1 Punkt / 2,5 Jahre Bewährung NEU umgeschrieben worden.
Mit anderen Worten: Weil die Schnarchnasen im Amt so langsam gearbeitet haben, werde ich jetzt zusätzlich mit einer strengeren Anwendung der Punkteüberschreibung ALT/NEU bestraft.
Wäre am 19. März 2014 an gleicher Stelle jemand mit gleich hoher Geschwindigkeit angehalten worden, dessen Bußgeldbescheid schneller - das heißt vor dem 1. Mai - in Flensburg eingereicht worden wäre,
hätte er noch von der alten Regelung profitieren können, also 3 Punkte ALT nach 1 Punkt NEU.
Das finde ich grob ungerecht! Zu der Ableistung des Fahrverbots bin ich nach wie vor bereit. Mich bei der Reihenfolge in Flensburg benachteiligen zu lassen bin ich aber nicht bereit. So bin ich nun gezwungen, gegen mein Gewissen und gegen meine Überzeugung doch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Bei der alten Punkteregelung von 3 zu 18 wärs mir noch egal gewesen. Aber nach der neuen Regelung, bei der der Führerschein schon bei 8 Punkten futsch ist, machen 1 oder 2 Punkte schon einen großen Unterschied.
Genervt...Buk
am 19. März diesen Jahres wurde ich hier in der Gegend ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft mit bereinigten 91 Km/h in einer Tempo 50 Zone gelasert. Diesen Umstand habe ich hier ja auch schon thematisiert. Heute nun, nach knapp 9 Wochen kam der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle der Stadt. Wie zu erwarten wurde ein 1-monatiges Fahrverbot ausgesprochen. In den letzten Wochen hatte ich fast die Hoffnung entwickelt, daß dieser Kelch nochmal an mir vorüber gegangen sein könnte. Nun gut, knapp 3 Wochen vor der Verjährung hat es mich nun doch erwischt. In meinem ersten Beitrag habe ich geschrieben, daß ich nicht gegen dieses Fahrverbot vorgehen würde, da Geschwindigkeitsübertretungen zum Motorradfahrer Dasein gehören und ich zu meiner Verantwortung stehen möchte.
Nun bin ich gezwungen, doch Einspruch gegen die Maßnahme einzulegen.
Und das kommt so: Am 19. März 2014 galt noch das alte Punkteschema beim Kraftfahrtzeugbundesamt in Flensburg. Auf meinem Bußgeldbescheid werde ich folgerichtig auch noch mit 3 Punkten und 2 Jahren Bewährungsfrist bewertet. Seit dem hat sich die Rechtslage aber geändert. Ab dem 1. Mai 2014 gilt die neue Punkteregelung, nachder eine grobe Verkehrsordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot zu 2 von 8 Punkten mit einer Bewährungsfrist von 5 Jahren! führt. Mein Geschwindigkeitsübertretung fällt also genau in die Übergangszeit. Aus diesem Grund habe ich beim Kraftfahrzeugbundesamt angerufen und mich zu meinem Fall schlau gemacht. Dabei erwartete mich eine Böse Überraschung.
Da meine Verkehrsordnungswidrigkeit zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, an dem die alte Regelung noch galt, bin ich davon ausgegangen, daß die 3 ALTEN Punkte in 1 neuen Punkt mit 2,5 Jahren Bewährungsfrist umgewandelt werden würden.
Das entscheidende Kriterium für die Punkteumwandlung ALT zu NEU ist lt. Aussage vom KFBA allein das Einreichungsdatum der den Bußgeldbescheid ausstellenden Behörde. Meine zuständige Behörde reichte die Punkteanforderung in meinem Fall erst nach dem 1. Mai ein, so das meine Punkte von 3 Punkten / 2 Jahre Bewährung ALT auf 2 Punkte / 5 Jahre Bewährung NEU umgeschrieben werden.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt! Hätte meine Bußgeldbehörde schneller gearbeitet, so das der Bußgeldfall vor dem 1. Mai 2014 in Flensburg eingereicht worden wäre, wären meine 3 Punkte / 2 Jahre Bewährung ALT auf 1 Punkt / 2,5 Jahre Bewährung NEU umgeschrieben worden.
Mit anderen Worten: Weil die Schnarchnasen im Amt so langsam gearbeitet haben, werde ich jetzt zusätzlich mit einer strengeren Anwendung der Punkteüberschreibung ALT/NEU bestraft.
Wäre am 19. März 2014 an gleicher Stelle jemand mit gleich hoher Geschwindigkeit angehalten worden, dessen Bußgeldbescheid schneller - das heißt vor dem 1. Mai - in Flensburg eingereicht worden wäre,
hätte er noch von der alten Regelung profitieren können, also 3 Punkte ALT nach 1 Punkt NEU.
Das finde ich grob ungerecht! Zu der Ableistung des Fahrverbots bin ich nach wie vor bereit. Mich bei der Reihenfolge in Flensburg benachteiligen zu lassen bin ich aber nicht bereit. So bin ich nun gezwungen, gegen mein Gewissen und gegen meine Überzeugung doch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Bei der alten Punkteregelung von 3 zu 18 wärs mir noch egal gewesen. Aber nach der neuen Regelung, bei der der Führerschein schon bei 8 Punkten futsch ist, machen 1 oder 2 Punkte schon einen großen Unterschied.
Genervt...Buk
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Hi Buk,
würde ich genauso machen. Ich hoffe Du hast ne Rechtschutzvericherung. Falls nicht, Du aber ADAC-Mitglied bist steht Dir zumindest ne anwaltschaftliche Beratung einmalig pro Jahr kostenfrei zu.
Viel Erfolg,
Stoppelhopser
würde ich genauso machen. Ich hoffe Du hast ne Rechtschutzvericherung. Falls nicht, Du aber ADAC-Mitglied bist steht Dir zumindest ne anwaltschaftliche Beratung einmalig pro Jahr kostenfrei zu.
Viel Erfolg,
Stoppelhopser
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
stoppelhopser hat geschrieben:Falls nicht, Du aber ADAC-Mitglied bist steht Dir zumindest ne anwaltschaftliche Beratung einmalig pro Jahr kostenfrei zu.
Viel Erfolg,
Stoppelhopser
Die, zumindest in meinem Fall nichts taugt.
Bei meinem Italiendesaeter hieß es, da kann man nichts machen, ich bräuche einen Anwalt.

Dir Buk, viel Glück und Erfolg.
Gruß,
Der Christian
V2/8.......................................sonst nichts
Der Christian
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Servus Buk,
also 9 Wochen für nen Bussgeldbescheid ist schon sehr lange. Allerding ist hier die Zeit zwischen 19. März und 1. Mai maßgebend und das sind 6 Wochen. In die Zeit fällt noch Ostern und das wird die Behörde zur Entschuldigung der Verzögerung vorbringen. Ich kenne die Brüder, ein Rechtstreit mit einem Amt ist meist aussichtslos. Falls Du dennoch klagst, wünsche ich Dir viel Erfolg und vor allem Ausdauer.
Beste Grüße,
Doggerla
also 9 Wochen für nen Bussgeldbescheid ist schon sehr lange. Allerding ist hier die Zeit zwischen 19. März und 1. Mai maßgebend und das sind 6 Wochen. In die Zeit fällt noch Ostern und das wird die Behörde zur Entschuldigung der Verzögerung vorbringen. Ich kenne die Brüder, ein Rechtstreit mit einem Amt ist meist aussichtslos. Falls Du dennoch klagst, wünsche ich Dir viel Erfolg und vor allem Ausdauer.
Beste Grüße,
Doggerla
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Deinen Ärger kann ich verstehen !
Ich wünsche dir viel Glück solltest du klagen. Nur zur Info meinen Vater haben sie auch mal geblitzt er ging vor Gericht und hat gewonnen. Es fehlte die sogenannte Null Messung wenn sie diese bei dir auch nicht gemacht haben hast du gute Karten....
Ich wünsche dir viel Glück solltest du klagen. Nur zur Info meinen Vater haben sie auch mal geblitzt er ging vor Gericht und hat gewonnen. Es fehlte die sogenannte Null Messung wenn sie diese bei dir auch nicht gemacht haben hast du gute Karten....
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Topic author
Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Das ist ja das Dilemma...gegen das Fahrverbot will ich garnicht vorgehen, vermutlich habe ich das verdient.Leuko hat geschrieben:Deinen Ärger kann ich verstehen !
Ich wünsche dir viel Glück solltest du klagen. Nur zur Info meinen Vater haben sie auch mal geblitzt er ging vor Gericht und hat gewonnen. Es fehlte die sogenannte Null Messung wenn sie diese bei dir auch nicht gemacht haben hast du gute Karten....
Nur die Punkteregelung ist mir zu ungerecht. Um die zu kippen, muß ich aber wohl das ganze Verfahren anfechten. Das nervt mich total. Anstatt das Fahrverbot abzuleisten, schlage ich mich jetzt in einem beschissenen Rechtsstreit mit den Ämtern rum. Aber wofür bezahle ich denn meine Rechtschutzversicherung.
Besser hätte ich mich gefühlt, wenn die Sache nach dem alten Recht abgewickelt worden wäre und ich eben einen Monat zu Fuss gegangen wäre.
Buk
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Boah - ganz ehrlich - das ist der HAMMER!!!! sowas geht normal gar nicht - egal was wann wo eingereicht wird - es MUSS das Datum der Messung zählen!!!! Ist es nicht bei der Verjährungsfrist auch so? Es zählt das Datum an dem du geblitzt wurdest? und nicht, wann der Bußgeldbescheid eingegangen - oder gar die Zahlung veranlasst wuurde?
Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.
Ich wünsch dir vor allem vile Erfolg!!!!
Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.
Ich wünsch dir vor allem vile Erfolg!!!!
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
...dann berichtige ick dich mal.henner78 hat geschrieben:Boah - ganz ehrlich - das ist der HAMMER!!!! sowas geht normal gar nicht - egal was wann wo eingereicht wird - es MUSS das Datum der Messung zählen!!!! Ist es nicht bei der Verjährungsfrist auch so? Es zählt das Datum an dem du geblitzt wurdest? und nicht, wann der Bußgeldbescheid eingegangen - oder gar die Zahlung veranlasst wuurde?
Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.
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Es gilt das Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheides. Erst dann kannst du auch gerichtlich dagegen vorgehen..
berichtigt mich wenn ick falsch liege
-- Mittwoch 28. Mai 2014, 15:45 --
...dann berichtige ick dich mal.henner78 hat geschrieben:Boah - ganz ehrlich - das ist der HAMMER!!!! sowas geht normal gar nicht - egal was wann wo eingereicht wird - es MUSS das Datum der Messung zählen!!!! Ist es nicht bei der Verjährungsfrist auch so? Es zählt das Datum an dem du geblitzt wurdest? und nicht, wann der Bußgeldbescheid eingegangen - oder gar die Zahlung veranlasst wuurde?
Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.
Ich wünsch dir vor allem vile Erfolg!!!!

Es gilt das Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheides. Erst dann kannst du auch gerichtlich dagegen vorgehen..aber da können unsere Gesetzeshüter unter uns sicher mehr dazu sagen
berichtigt mich wenn ick falsch liege
Grüsse ICKE
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Genau, da liegst du falsch. Erst wenn der Verwaltungsakt abgeschlossen ist, zählt der Zeitpunkt.henner78 hat geschrieben:Boah - ganz ehrlich - das ist der HAMMER!!!! sowas geht normal gar nicht - egal was wann wo eingereicht wird - es MUSS das Datum der Messung zählen!!!! Ist es nicht bei der Verjährungsfrist auch so? Es zählt das Datum an dem du geblitzt wurdest? und nicht, wann der Bußgeldbescheid eingegangen - oder gar die Zahlung veranlasst wuurde?
Berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.
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Auch die Verjährungsfrist der Punkte beginnt erst mit dem Akzeptieren/Bezahlen des Bußgeldbescheides oder mit dem Urteil des Gerichts.
Ich hab ein Beispiel das es auch schneller geht:
Bin am 19.05.14 geblitzt worden, am 21.05.14 lag die Anhörung mit Beweisfoto bereits im Briefkasten und das in der direkten Nachbarstadt von BUK.
Gruß Guido
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
uupss.. dann sorry - dann muss ich ja noch nen monat warten bis meine Punkte weg sind
(((
ick dachte, ick bin schon punktefrei ..

ick dachte, ick bin schon punktefrei ..
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Alte Punkte hin....Neue Punkte her???
Ihr könnt von mir denken,was Ihr wollt,aber mit über 90 bei erlaubten 50 hört sich
bei mir der Spass auf!
Ich bin bestimmt nicht der Blümchenpflücker,oder Rumschleicher,und schon garnicht der "Oberschullehrer"!
Habe auch oft am Ortsschild noch 70 auf dem Tacho,und bei Tacho max.130 außerhalb,höre ich auf!
Das geht alles mit paar €uronen und ohne Fahrverbot!
In der Strasse,in der ich wohne gilt 30!
Ich frage mich jeden Tag,ob pro Achse,oder pro Rad???
Genau an meiner Wohnung ist eine Seitenstrasse,da ist Rchts vor Links!
Juckt auch fast keinen!
Wer mit der erlaubten Geschwindigkeit noch zum stehen kommt,rauscht mit 20km/h mehr fast ungebremst
in das "Hindernis"
Einfach mal nach Zündung einschalten,auch das Hirn einschalten,oder auf der Rennstrecke zeigen,was geht!
Gruß Volker!
Ihr könnt von mir denken,was Ihr wollt,aber mit über 90 bei erlaubten 50 hört sich
bei mir der Spass auf!
Ich bin bestimmt nicht der Blümchenpflücker,oder Rumschleicher,und schon garnicht der "Oberschullehrer"!
Habe auch oft am Ortsschild noch 70 auf dem Tacho,und bei Tacho max.130 außerhalb,höre ich auf!
Das geht alles mit paar €uronen und ohne Fahrverbot!
In der Strasse,in der ich wohne gilt 30!
Ich frage mich jeden Tag,ob pro Achse,oder pro Rad???
Genau an meiner Wohnung ist eine Seitenstrasse,da ist Rchts vor Links!
Juckt auch fast keinen!
Wer mit der erlaubten Geschwindigkeit noch zum stehen kommt,rauscht mit 20km/h mehr fast ungebremst
in das "Hindernis"
Einfach mal nach Zündung einschalten,auch das Hirn einschalten,oder auf der Rennstrecke zeigen,was geht!
Gruß Volker!
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- Wohnort: Neuss
- Alter: 65
Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Das sehe ich etwas anders.
Wenn ich beim Fahren mein Hirn einschalten würde, käme ich deutlich entspannter und meist auch schneller ans Ziel. Deutschland fordert nach meiner Ansicht keine denkenden, sondern schilderhörige Fahrer, die sich stumpf an jegliche Begrenzung halten.
Würde ich tatsächlich mit Verstand, also mit einer der tatsächlich an Strecke oder Situation angepassten Geschwindigkeit fahren, wäre ich den Lappen schon lange los...
Und seid euch sicher, ich bin kein notorischer Raser ...
M
Unterwegs ...!
Wenn ich beim Fahren mein Hirn einschalten würde, käme ich deutlich entspannter und meist auch schneller ans Ziel. Deutschland fordert nach meiner Ansicht keine denkenden, sondern schilderhörige Fahrer, die sich stumpf an jegliche Begrenzung halten.
Würde ich tatsächlich mit Verstand, also mit einer der tatsächlich an Strecke oder Situation angepassten Geschwindigkeit fahren, wäre ich den Lappen schon lange los...
Und seid euch sicher, ich bin kein notorischer Raser ...
M
Unterwegs ...!
[font=Verdana][/font]Fass meine Bulldog an, und wir beide sind morgen in der Zeitung ...
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Ich muss Dir leider auch wiedersprechen, Volker. Der Buk will ja büßen. Ihm geht's ja rein um die "Ungerechtigkeit" der Übergangsregelung.
Ich wohne übrigens an einer Spielstraße und habe eine kleine Tochter. Frag lieber nicht was hier abgeht. Rasen ist noch das kleinste Delikt. Wenn Du mal jemanden auf Schrittgeschwindigkeit aufmerksam machst, kommt häufig Pöbelei oder man wird beim nächsten durchfahren noch verar5cht.
Mensch Buk, wenn die Dich rollen wollen geh aufs Ganze! Deine Einsicht in allen Ehren aber so eine bekloppte Übergangsregelung gehört Gerichtlich überprüft. Und die Richter sind in diesen Dingen auch gegenüber Ämtern wirklich unparteiisch. Der Dreh- und Angelpunkt ist ein blickiger RA.
Und sollte das Vorgehen der Behörde und die Bestimmungen zur Vergabe der Punkte mit deutschem Recht vereinbar sein, dann kannst Du immer noch Buße tun und 5 Jahre aufmerksamer fahren.
Soweit zu meinen 2cents.
cheers Micha
Ich wohne übrigens an einer Spielstraße und habe eine kleine Tochter. Frag lieber nicht was hier abgeht. Rasen ist noch das kleinste Delikt. Wenn Du mal jemanden auf Schrittgeschwindigkeit aufmerksam machst, kommt häufig Pöbelei oder man wird beim nächsten durchfahren noch verar5cht.
Mensch Buk, wenn die Dich rollen wollen geh aufs Ganze! Deine Einsicht in allen Ehren aber so eine bekloppte Übergangsregelung gehört Gerichtlich überprüft. Und die Richter sind in diesen Dingen auch gegenüber Ämtern wirklich unparteiisch. Der Dreh- und Angelpunkt ist ein blickiger RA.
Und sollte das Vorgehen der Behörde und die Bestimmungen zur Vergabe der Punkte mit deutschem Recht vereinbar sein, dann kannst Du immer noch Buße tun und 5 Jahre aufmerksamer fahren.
Soweit zu meinen 2cents.
cheers Micha
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Bin ich auf Zack oder bin ich auf Zack?
Seth Gecko in "From Dusk Till Dawn"
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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
moinsen buk,
strafe muß sein - das hast du ja selber in dem anderen post geschrieben.
aber das du für die schlamperei anderer bluten mußt, geht gar nicht.
ich hoffe du kannst das noch in deinem sinne biegen.
strafe muß sein - das hast du ja selber in dem anderen post geschrieben.
aber das du für die schlamperei anderer bluten mußt, geht gar nicht.
ich hoffe du kannst das noch in deinem sinne biegen.
"Klar spreche ich mit mir selber. Ich lege Wert auf kompetente Beratung."
Beste Grüße Ulf

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Re: Neues aus der Bußgeldanstalt
Buk,
würde ich auch gegen angehen und die 150€ Selbstbehalt meiner RSV wären mir dann auch egal.
Es geht ums Prinzip, daher viel Erfolg beim Einspruch!
würde ich auch gegen angehen und die 150€ Selbstbehalt meiner RSV wären mir dann auch egal.
Es geht ums Prinzip, daher viel Erfolg beim Einspruch!
Die linke Hand zum Gruß,
Waldi

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