Kann dich im Gespräch mit dem Händler bzgl. "Nacherfüllung" nach Paragraph 439 ff BGB unterstützen.
Ist YAMAHA-Deutschland über diesen Händler schon informiert?

Ruf mich einfach mal an, wenn du es für hilfreich hälst.Matze_Ka hat geschrieben:Hat schon jemand in diese Richtung mit der Anwendung dieses Paragraphen Erfahrung sammeln können? Grade bei Fehlersuchen und Werkstätten...
Wie könnte ich YAMAHA Deutschland da zu meinem Gunsten ausspielen?
Mit einem Vergaser könnte ich dienen (Baureihe RP051).Matze_Ka hat geschrieben:
Ich hab schon ernsthaft daran gedacht mir einen Vergaser von der älteren Baureihe zu besorgen und diesen einzubauen, dann hätte ich keine Ventilabschaltung mehr... Problem gelöst... ist das einfach so machbar?
ja, wenn`s am Vergaser lag, und nicht am WasserMatze_Ka hat geschrieben:meinst du damit hätte sich mein Problem gelöst? kostet zumindest genauso viel wie die zwei Schubabschaltungen aus Ami Land. Kann ich die Krause Teile da einfach mit einbauen? Kann ich das vor allem selbst machen? Oder brauch ich jemanden der sich damit auskennt?