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Geblitzt in Österreich Hilfe !!!!!!!!
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Topic author - Beiträge: 5
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Geblitzt in Österreich Hilfe !!!!!!!!
Hallo Doggenfreunde,
ich bin am 17.06.2007 in Eben im Pongau auf der B 99 geblitzt worden. Vorwurf: Sie haben als Lenker die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 kmh um 37 kmh überschritten! Toleranz bereits abgezogen.
Geldstrafe gemäß § 20(2) StVO 265.00 €
Übertretung gemäß § 99(3) lit.
Ersatzfreiheitsstrafe: 84 Stunden.
Was ratet Ihr? Einspruch oder zahlen. Habe eine RV mit 153 € Selbstbeteiligung
Danke im voraus
Macski
ich bin am 17.06.2007 in Eben im Pongau auf der B 99 geblitzt worden. Vorwurf: Sie haben als Lenker die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 kmh um 37 kmh überschritten! Toleranz bereits abgezogen.
Geldstrafe gemäß § 20(2) StVO 265.00 €
Übertretung gemäß § 99(3) lit.
Ersatzfreiheitsstrafe: 84 Stunden.
Was ratet Ihr? Einspruch oder zahlen. Habe eine RV mit 153 € Selbstbeteiligung
Danke im voraus
Macski
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- Labertaschen Moderator
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Re: Geblitzt in Österreich Hilfe !!!!!!!!
Hi,
wie jetzt? Kann man im Ösiland die Strafe frei wählen und sich einfach mal dreieinhalb Tage abheften lassen?
Cool!
Dreieinhalb Tage kein Handyterror, keine I-Netsucht...einfach mal ausspannen.
Das hätte was.
Cheers Burkhard
macski hat geschrieben: Ersatzfreiheitsstrafe: 84 Stunden.
wie jetzt? Kann man im Ösiland die Strafe frei wählen und sich einfach mal dreieinhalb Tage abheften lassen?
Cool!
Dreieinhalb Tage kein Handyterror, keine I-Netsucht...einfach mal ausspannen.

Das hätte was.
Cheers Burkhard
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Hi macski,
seh ich auch so, da hilft nur zahlen.
Österreich hat ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland und somit hast Du keine andere Möglichkeit.
Da wird auch der Rechtschutz nicht helfen, da Du ja tatsächlich zu schnell warst, du treibst nur die Kosten in die Höhe.
seh ich auch so, da hilft nur zahlen.
Österreich hat ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland und somit hast Du keine andere Möglichkeit.
Da wird auch der Rechtschutz nicht helfen, da Du ja tatsächlich zu schnell warst, du treibst nur die Kosten in die Höhe.
Gruß,
Der Christian
V2/8.......................................sonst nichts
Der Christian
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Re: Geblitzt in Österreich Hilfe !!!!!!!!
...und vorbestraft, leider! Das kann Dir dann schon nochmal nachhängen. Und das wegen 265,- €?? Nö, dann lieber blechen!captainoi hat geschrieben:Dreieinhalb Tage kein Handyterror, keine I-Netsucht...einfach mal ausspannen.![]()
cheers Micha
Bin ich auf Zack oder bin ich auf Zack?
Seth Gecko in "From Dusk Till Dawn"
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Zahlen!
Kumpel hat schon seit mehreren Jahren keine Fahrt mehr nach Holland gemacht
Für's Moppedfahren zwar weniger interessant, für's campen allerdings schon.
Und Österreich hat so schöne Pässe - hak' es am Besten unter "Lehrgeld" ab ...
Kumpel hat schon seit mehreren Jahren keine Fahrt mehr nach Holland gemacht

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Die linke Hand zum Gruß,
Waldi

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Schau mal hier:
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.
Quelle.ADAC
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.
Quelle.ADAC
Gruß,
Der Christian
V2/8.......................................sonst nichts
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Hi Macski,
ob klagen oder zahlen, da kann ich mir hier kein Urteil erlauben. Einfach zu wenig Fakten. Gibt es Fotos, Zeugen, mit welcher Technik wurde gemessen.... ?
Na und Knast ist ja wohl zur Zeit in, siehe Paris Hilton. Ob Du aber so komfortabel untergebracht wirst wie benannte Millionenerbin......
Die nächste Sache, wie weit ist es im Ösiland mit der EU Verordnung, das jeder Gefangene ein Recht auf eine Einzelzelle hat. Zur Zeit gelten da Übergangsfristen. Wenn Du "Glück" hast, ist dein Zellenmitbewohner ein 100 Kilomann vom anderen Ufer.
bis denne
Bernd
ob klagen oder zahlen, da kann ich mir hier kein Urteil erlauben. Einfach zu wenig Fakten. Gibt es Fotos, Zeugen, mit welcher Technik wurde gemessen.... ?
Na und Knast ist ja wohl zur Zeit in, siehe Paris Hilton. Ob Du aber so komfortabel untergebracht wirst wie benannte Millionenerbin......
Die nächste Sache, wie weit ist es im Ösiland mit der EU Verordnung, das jeder Gefangene ein Recht auf eine Einzelzelle hat. Zur Zeit gelten da Übergangsfristen. Wenn Du "Glück" hast, ist dein Zellenmitbewohner ein 100 Kilomann vom anderen Ufer.


bis denne
Bernd
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In Östereich geblitzt
Danke Doggentreiber für die Tips.
Ich denke ich werde es machen wie Moppedwolf es vorschlägt Da Paris Hilton nicht im mehr im Knast ist( war glaub ich auch gar nicht in Austria) ich selbst ca.115 kg
wiege und nicht vom anderen Ufer
bin werde ich löhnen.
Ich nehme es wie ein Mann! Grüsse an Moppedwolf
Ich denke ich werde es machen wie Moppedwolf es vorschlägt Da Paris Hilton nicht im mehr im Knast ist( war glaub ich auch gar nicht in Austria) ich selbst ca.115 kg


Ich nehme es wie ein Mann! Grüsse an Moppedwolf
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Re: Geblitzt in Österreich Hilfe !!!!!!!!
Hi Micha,
<klugscheissermodus>
naja, nicht so ganz. In D gilt man als 'vorbestraft' wenn die Ersatzfreiheitsstrafe 90 Tagessätze überschreitet.
Erst bei Überschreiten der 90 Tage wird vom Bundeszentralregister eine Vorstrafe z.B. in Führungszeugnissen genannt.
Wie es in Felix Austria ist, weiß ich allerdings nicht.
</klugscheissermodus>
Cheers Burkhard
il_brutto hat geschrieben: ...und vorbestraft, leider!
<klugscheissermodus>
naja, nicht so ganz. In D gilt man als 'vorbestraft' wenn die Ersatzfreiheitsstrafe 90 Tagessätze überschreitet.
Erst bei Überschreiten der 90 Tage wird vom Bundeszentralregister eine Vorstrafe z.B. in Führungszeugnissen genannt.
Wie es in Felix Austria ist, weiß ich allerdings nicht.
</klugscheissermodus>
Cheers Burkhard
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Hi Burkhard,
Du kennst dich aber aus bei uns im Bundeszentralregister
.
Du hast zwar recht mit den 90 Tagen, aber die 3 Tage sind auch "irgendwo" gespeichert und werden bei Wiederholungen gerne aus der Schublade gezogen, also nicht zu viele sammeln.
Gruß
Det.
Du kennst dich aber aus bei uns im Bundeszentralregister

Du hast zwar recht mit den 90 Tagen, aber die 3 Tage sind auch "irgendwo" gespeichert und werden bei Wiederholungen gerne aus der Schublade gezogen, also nicht zu viele sammeln.

Gruß
Det.



